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Hin und Her im Bundestag: Ist man mit 16 Jahren alt genug zum Wählen?

Die Ampel ist dafür - aber sie braucht die Union. Und die sieht vor allem zwei Probleme für ein Wahlrecht ab 16. Erste Erfahrungen sammelt bereits Österreich.

Ginge es nach der Ampel-Koalition allein, das Wählen ab 16 Jahren auch für den Bundestag wäre schnell beschlossen. Es geht um das aktive Wahlrecht, wohlgemerkt - Jugendliche sollen wählen dürfen. Das passive Wahlrecht, also das Recht, gewählt werden zu können, soll weiterhin auf Erwachsene ab 18 Jahren beschränkt bleiben. Die Senkung der Wahlmündigkeit steht im Koalitionsvertrag. Im Grundgesetzartikel 38 heißt es: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ So braucht die Ampel für die Verfassungsänderung die Stimmen der Unions-Fraktion – die Linksfraktion, schon länger für ein niedrigeres Wahlalter, genügt als Unterstützerin nicht.

Weil es noch andere Wahlrechts-Baustellen gibt, wird die Frage des niedrigeren Wahlalters im größeren Zusammenhang besprochen. Zu dem Zweck hat sich eine Wahlrechtskommission des Bundestags gebildet, in der es auch darum geht, die Größe des Bundestags wieder in den Griff zu bekommen und Geschlechterparität im Parlament zu erreichen. Die Kommission besteht aus 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen. Am Donnerstagabend begannen sie ihre Arbeit – Wählen ab 16 stand auf dem Plan. Es war ein Auftakt mit Niveau, der für das Hauptthema Bundestagsgröße hoffen lässt.

In der Union überwiegt Skepsis

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