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Neues Zuhause gesucht. Um sicherzustellen, dass es ihnen gut geht, werden Tiere von Vererbenden im Deutschen Tierschutzbund nur mit einem Pflegevertrag vermittelt. 

© imago images/Addictive Stock

Tagesspiegel Plus

Tiere im Testament : Und wer kümmert sich jetzt um den Kater?

Tiere können nach deutschem Recht nicht erben. Wer seinen treuen Begleiter trotzdem über den eigenen Tod hinaus absichern und dabei Gutes tun möchte, kann seinen Nachlass an den Tierschutz vermachen. Was man dabei beachten sollte.

Der Verlust ihres Vaters gab ihr den Anstoß, ernsthaft über den eigenen Tod nachzudenken. Irgendwann kam Katja Brohl mit ihrem Ehemann Markus auf die Idee, einen Notfallordner anzulegen. „Wir haben eine ziemliche Aufräumaktion gestartet“, erzählt sie. Wo sind die wichtigen Unterlagen? Welche Vermögenswerte gibt es? Und vor allem: Wer kümmert sich um Herrn Tim, ihren liebsten Kater, wenn sie plötzlich nicht mehr da sind? „Unser kleiner Prinz“, sagen die Brohls, „für ihn wäre das natürlich eine Katastrophe“.

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