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Dieselfahrzeuge sind seit dem Skandal in Verruf geraten.

© imago/Michael Weber

Tagesspiegel Plus Exklusiv

Der neue Widerruf-Joker: Welche Diesel-Fahrer jetzt Geld zurückverlangen können

Ein neues BGH-Urteil gibt Hoffnung: Wer sein Diesel-Fahrzeug per Kredit finanziert hat, kann den Vertrag unter Umständen widerrufen. Für wen das gilt und welche Folgen das hat.

Neue Hoffnung für düpierte Käufer von „Schummel-Dieseln“, die ihren Neuwagen durch ein Darlehen finanziert haben: Der Bundesgerichtshof hat in einem neuen Fall zugunsten von Verbrauchern entschieden. In einem noch nicht veröffentlichten Urteil (XI ZR 525/19) erklärte das oberste Gericht den außerordentlichen Widerruf eines solchen Darlehens für wirksam, weil der Kreditvertrag eine fehlerhafte Belehrung enthält.

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