Tagesspiegel Plus
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht: Die Corona-Kontaktdaten sind für den Müll, sprichwörtlich
Bürger müssen für Veranstaltungen oder in Restaurants und Kinos ihre Kontaktdaten angeben. Ist das Vorgehen datenschutzrechtlich noch gerechtfertigt?
Von Daniel Böldt
Man hat sich bereits daran gewöhnt. Wer ein Restaurant, eine Bar oder ein Museum besucht, dokumentiert neben dem Vorzeigen des Impf- oder Genesenenzertifikats, auch seine Anwesenheit. Name, Anschrift, Telefonnummer müssen in den meisten Bundesländern angegeben werden, um Zutritt zu erhalten.
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