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© imago/Christian Mang

Tagesspiegel Plus Exklusiv

Peinliches Urteil für Rot-Rot-Grün: Kammergericht kassiert erste Umwandlungsverordnung des Berliner Senats

Der Senat wollte den Milieuschutz auf ganz Berlin ausweiten. Dabei unterlief ihm ein handwerklicher Fehler. „Die können nicht mal Verordnung“, sagt ein Jurist.

Das Landgericht Berlin wie auch das Kammergericht hatten in ihren zivilrechtlichen Entscheidungen immer wieder darauf hingewiesen: Sollen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen verwehrt werden, bedarf es dazu einer Begründung. So sieht es das Gesetz vor – doch in Berlins erster Umwandlungsverordnung war sie nicht enthalten. Dennoch werden von den Bezirken immer noch Verfahren vorangetrieben, die sich auf diese Verordnung berufen – so zeigt ein Beschluss des Kammergerichts vom 7. Dezember (AZ.: 1W367/21). „Die können nicht mal Verordnung!“, kommentierte ein Immobilienrechtsanwalt die juristische Kompetenz des rot-rot-grünen Senats.

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