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Brandrisiko: Pro Feuer lagen die Kosten zur Weihnachtszeit zuletzt bei rund 3550 Euro.

© Bernd Weissbrod/dpa

Tagesspiegel Plus

Nicht nur bei brennenden Weihnachtsbäumen: So sichern Sie Ihre Wohnung vor den Feiertagen ab

In der Vorweihnachtszeit häufen sich die Wohnungsbrände. Wer sich davor schützen will, sollte einige Details in den Policen gut kennen.

Von
  • Susanne Schier
  • Christian Schnell

Spätestens seit dem ersten Advent gibt es für viele Menschen im Land ein wiederkehrendes Ritual: Die erste Kerze brennt am Adventskranz. Bis Weihnachten werden etliche in Haus und Wohnung dazukommen. Niemals sonst während des Jahres flackert in deutschen Haushalten mehr offenes Feuer als in der Advents- und Weihnachtszeit. Das kann schwerwiegende Folgen haben.

Im vergangenen Jahr kam es in dieser Zeit zu rund 29.000 Bränden, etwa 9000 mehr als in einem Vergleichsmonat im Frühjahr oder Herbst. Insgesamt lag der Schadenmehraufwand bei rund 32 Millionen Euro, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt hat. Im Schnitt betrug der Einzelschaden demnach 3556 Euro und damit rund 450 Euro mehr als ein Jahr davor.

2020 dürfte die Schadenssumme noch steigen

Weil sich unter dem Schock von Corona in diesem Jahr viele Menschen vermehrt in die eigenen Wände zurückgezogen und dabei in Einrichtung, Möbel und Unterhaltungselektronik investiert haben, dürfte die durchschnittliche Schadenssumme an Weihnachten 2020 noch einmal steigen. Hier deshalb die wichtigsten Fragen zur Absicherung, sollte es tatsächlich zu einem Brand in der eigenen Wohnung oder im Haus kommen.

Für Schäden an Möbeln, Kleidung, Elektrogeräten oder auch den Geschenken unter dem Tannenbaum ist die Hausratversicherung zuständig:

Was zahlt die Versicherung bei einem Brandschaden?

Eine Hausratversicherung deckt nicht nur Schäden durch Feuer, sondern auch durch Wasser, Sturm oder Einbruch ab. Gefahr droht Möbeln, Kleidung, Elektrogeräten oder Schmuck von vielen Seiten, so der Hintergrund. Entsprechend sollte die vereinbarte Versicherungssumme auch den realistischen Wert der Einrichtung darstellen, empfehlen Experten.

Die Versicherer bieten dafür im Internet Tabellen zur Wertermittlung an. Wem das zu aufwendig ist oder wer auch dann noch unsicher ist, für den empfiehlt sich die Daumenregel, wonach Beträge zwischen 600 und 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche in den allermeisten Haushalten realistisch sind.

Wie setzt sich der Beitrag für die Hausratversicherung zusammen?

Wer nun die Versicherungssumme ermittelt hat, der kann daraus ableiten, wie viel er dafür als Prämie ausgeben muss. Die Ausstattung der Wohnung ist dafür das wesentliche Element. Um seinen Beitrag zu reduzieren, haben Wohnungsinhaber die Möglichkeit, durch eine Selbstbeteiligung im Brandfall die Prämie zu reduzieren.

Wie hoch ist die Prämie?

Eine vierköpfige Familie muss bei der Hausratversicherung mit einer Prämie von 200 bis 300 Euro im Jahr rechnen. Empfehlenswert sind dabei Zusatzbausteine wie eine Glas- und eine Elementarversicherung. Sie greift vor allem bei Überschwemmungen.

Was wird bei einem Brand ersetzt?

Gewöhnlich wird der Neuwert des beschädigten Inventars ersetzt. Vieles bleibt trotzdem Verhandlungssache. Beispielsweise weil verbrannte Gegenstände nicht mehr hergestellt werden oder für den Besitzer einen höheren ideellen als materiellen Wert haben. Es empfiehlt sich zudem, Rechnungsbelege digital zu sichern.

Gerade dann, wenn die Ausstattung hochwertig und teuer war. Bei besonders wertvollen Gegenständen wie Antiquitäten, Schmuck oder edlem Mobiliar empfehlen sich zudem Wertgutachten eines Sachverständigen. Auch Bilder helfen bei der Einschätzung des Wertes. Sind teure Gegenstände erst mal verkohlt, lässt sich der wahre Wert oft nur noch schwer ermitteln.

Bin ich zum Abschluss einer Hausratversicherung verpflichtet?

Sie ist keine Pflichtversicherung, gehört jedoch nach Empfehlung von Experten zur Grundausstattung, sobald ein eigener Hausstand gegründet wird. Steht dabei doch stets der Gedanke im Vordergrund, dass die eigenen Einrichtungsgegenstände für jeden einen gewissen Wert haben.

Und was ist, wenn der Brand durch Böller und Raketen an Silvester verursacht wird?

Letztlich ist der Fall wie beim brennenden Adventskalender oder Christbaum. Die Versicherung zahlt, wenn ein Brandschaden entsteht. Am Mittwoch hat jedoch die Politik appelliert, in diesem Jahr auf das Silvester-Feuerwerk zu verzichten. Auch ein Verbot auf öffentlichen Plätzen steht im Raum. Da ist es sicher keine gute Idee, das Feuerwerk auf den eigenen Balkon zu verlegen.

Sind das Haus oder fest eingebaute Gegenstände beschädigt, zahlt die Wohngebäudeversicherung.

Gegen welche Gefahren schützt die Wohngebäudeversicherung?

Die Versicherung schützt Eigentümer vor Schäden am Haus durch Leitungswasser, Sturm und Hagel, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Überspannung – und eben Feuer. Sie übernimmt nicht nur die Schäden durch den Brand, sondern auch Schäden durch Löschwasser und Ruß. Daher liegt die Prämie für eine Wohngebäudeversicherung in der Regel etwas über der Hausratversicherung.

Wer aber brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt, laufe Gefahr, dass der Versicherer die Leistung kürzt, warnt Bianca Boss, Expertin beim Bund der Versicherten (BdV). Dem Versicherungsnehmer werde dabei zumeist eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls vorgeworfen: „Wir empfehlen daher darauf zu achten, dass in den Versicherungsverträgen der Einschluss solcher Schäden bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme besteht.“

Im Jahr 2019 zahlten die Wohngebäudeversicherer in mehr als 2,1 Millionen Schadensfällen. Brände führten dabei zu den teuersten Einzelschäden. Am häufigsten kamen jedoch Schäden durch Leitungswasser vor. Insgesamt zahlten die Wohngebäudeversicherer 5,8 Milliarden Euro an die Versicherten aus.

Was genau ist versichert?

Versichert ist das Gebäude inklusive aller Teile, die außen und innen fest eingebaut, also unbeweglich sind. Dazu zählen auch Regenrinnen, Rohrleitungen und Heizungsanlagen. Sollen auch Garagen oder Gartenhäuser versichert werden, müssen sie separat in den Vertrag aufgenommen werden.

Bei der Einbauküche kommt es darauf an: Ist sie individuell angefertigt und fest verbaut, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, ansonsten zählt sie wie alle anderen beweglichen Einrichtungsgegenstände zum Hausrat.

Unschöner, aber sicherer: Elektrische Weihnachtskerzen.
Unschöner, aber sicherer: Elektrische Weihnachtskerzen.

© imago images/MiS

In der Praxis ist die Unterscheidung zwischen beweglich und unbeweglich jedoch nicht immer ganz eindeutig. Um zu vermeiden, dass sich die Versicherer die Verantwortung gegenseitig zuschieben, empfiehlt es sich deswegen, beide Versicherungen bei einem Anbieter abzuschließen.

Neben dem konkreten Schaden übernimmt die Versicherung auch die Kosten für Aufräumarbeiten und Sicherung des Grundstücks. Ist das Haus nach einem Brand ein Totalschaden, bezahlt die Versicherung ein Haus zum Neuwertpreis. Das heißt, der Versicherte erhält ein neues, gleichartiges Haus zu den heutigen Preisen finanziert.

Da ein abgebranntes Haus nicht mehr bewohnbar ist, sollten auch die Kosten für den Mietersatz mitversichert sein. Ist die Immobilie vermietet, können Vermieter den Mietausfall von der Versicherung erhalten.

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Die Wohngebäudeversicherung ist zwar nicht verpflichtend, dennoch bezeichnet der BdV sie für Immobilienbesitzer als „unverzichtbar“. Bei einer Baufinanzierung bestehen die Banken in der Regel auf eine solche Police. Wer ein Haus kauft, übernimmt automatisch den Versicherungsvertrag des Voreigentümers. Der Käufer hat aber ein Sonderkündigungsrecht, falls er sich für einen anderen Anbieter entscheidet. Ein Erbe hat ein solches Sonderkündigungsrecht indes nicht.

Mit welchen Beiträgen müssen Versicherte rechnen?

Ein Anbietervergleich lohnt sich, da sich die Beiträge zum Teil deutlich unterscheiden. Die Prämie richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Wert und Alter des Gebäudes, dem Wohnort, dem Wohnumfeld und der Nutzungsart. Eine Fußbodenheizung oder ein Schwimmbad können zu höheren Beiträgen führen. Der BdV hat verschiedene Tarife für ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche ohne Keller untersucht.

Die Verbraucherschützer sind dabei von einem Neuwert im Baujahr 2010 von 250.000 Euro und einer Selbstbeteiligung von bis zu 500 Euro ausgegangen. In der preiswertesten Kategorie, der Tarifzone I, lag der günstigste Anbieter, Stand September 2019, bei einer Jahresprämie von 163 Euro, der teuerste bei 533 Euro. In der höchsten Tarifzone IV lag die Spanne zwischen 326 Euro und 1.000 Euro.

Welche Zusatzbausteine sind sinnvoll?

Auch Photovoltaikanlagen sind über die Wohngebäudeversicherung geschützt. Ab einer gewissen Größe kann aber ein Zusatzbaustein oder eine separate Police notwendig werden, die auch einen möglichen Ertragsausfall absichert. Zudem kann eine Glasbruchversicherung ein sinnvoller Zusatzbaustein sein, wenn es im Haus große Panoramafenster, Lichtkuppeln oder einen Wintergarten gibt.

An was sollten Versicherte während der Vertragslaufzeit denken?

Zu beachten ist: Versicherte müssen ihrer Versicherung melden, sobald sich die Gefahrenlage ändert. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Gebäude eine Zeit lang leer steht oder wenn ein Gewerbe einzieht. Wichtig ist zudem, dass Versicherte den Schaden so gering wie möglich halten. Bei einem Wasserschaden sollte man die betroffenen Stellen zügig trocknen.

Schutz vor Elementarschäden

Mit einer Elementarschadenversicherung kann der Schutz auf Schäden durch Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbrüche erweitert werden. Ein gesonderter Abschluss einer Elementarschadenversicherung, oder auch erweiterten Naturgefahrenversicherung, ist nicht möglich. Sie gibt es nur in Kombination mit einer Hausrat- oder einer Wohngebäudeversicherung.

Dem GDV zufolge gehen immer mehr Versicherer einen Schritt weiter: Sie bieten Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen bereits inklusive der erweiterte Naturgefahrenversicherung an. Wer sie nicht nutzen will, müsse sie gezielt abwählen. Der Versicherer-Verband kritisiert regelmäßig, dass viele Häuser nicht gegen Elementarschäden abgesichert seien. Demnach verfügen bundesweit nur 45 Prozent der Gebäude über einen solchen Schutz. Insbesondere Starkregen kann aber auch Immobilien treffen, die nicht in unmittelbarer Nähe eines Gewässers stehen.

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