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Einer der Angriffe ereignete sich am Teltowkanal.

© imago/photothek

„Ich dachte, es würde nichts passieren“: Berliner Hundehalterin nach Rottweiler-Bissen vor Gericht

Zweimal ging die nicht angeleinte Hündin einer 39-Jährigen auf Menschen los. Nun ist die Frau wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Einmal ist ihr der zweijährige Rottweiler ihres Partners angeblich vor dem Anleinen aus dem Auto ausgebüchst, im zweiten Fall sollte sich ihre eigene Hündin ohne Leine so richtig austoben: Nach zwei Beiß-Vorfällen stand am Dienstag eine 39-jährige Frau vor dem Amtsgericht Tiergarten. Auf fahrlässige Körperverletzung lautete die Anklage. Betroffen waren ein anderer Hundehalter und eine damals 45-jährige Fußgängerin.

Was geschah, bedauerte die 39-jährige Mitarbeiterin einer Sicherheitsfirma. Sie habe in beiden Fällen die Sache an die Versicherung weitergegeben. „Da wurde dann auch ein Schmerzensgeld gezahlt.“

Ob ihr bewusst war, dass Hunde auch in öffentlichen Grünanlagen angeleint werden müssen, wurde die Angeklagte gefragt. „Ja, Leinenzwang herrscht doch überall in Berlin“, konterte sie. Doch ihre Rottweiler-Hündin sei bei dem Vorfall Mitte Januar 2020 am Teltowkanal jung und voller Energie gewesen. Ihre Hündin sei nie als aggressiv aufgefallen – „ich dachte, es würde nichts passieren, ich hätte sie auf dem Gehweg wieder angeleint“.

Die Hündin lief frei auf einem Grünstreifen am Kanal in Britz. „Ich weiß nicht, warum sie plötzlich auf zwei Frauen zugelaufen ist“, schilderte die Angeklagte. Das Tier biss in die Wade einer Spaziergängerin, die mit ihrer Mutter am Kanal lief, schnappte mehrfach zu. Die 45-Jährige erlitt Biss- und Kratzwunden. Die Angeklagte habe sich um das Opfer gekümmert, hieß es im Prozess.

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Im ersten Fall der Anklage widersprach die 39-Jährige. Zwar sei der Rottweiler nicht angeleint gewesen, gebissen aber habe das Tier des anderen Hundehalters. Als die Hunde getrennt werden sollte, müsse Herrchen vom eigenen Tier erwischt worden sein. Weil der Mann wiederholt nicht als Zeuge erschienen war, konnte der Fall nicht geklärt werden. Gegen Zahlung von 2000 Euro wird das Verfahren eingestellt.

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