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Wer bei der Abgabe seiner Steuererklärung in der Vergangenheit nicht immer ganz ehrlich war, wer nachhaltiges Mißtrauen bei seinem Finanzbeamten erregt, und wer es dann mit der Angst bekommt, dem bietet sich ein großzügiger Ausweg nach Paragraph 371 der Abgabenordnung: Die sogenannte Selbstanzeige.Mit einer Selbstanzeige bekommt der Täter zwar keine Straffreiheit garantiert, so die Berliner Justizsprecherin, Michaela Blume, sie sei jedoch eine gute Verhandlungsgrundlage.

Peter Feldhausen, Steuerfachanwalt in Düsseldorf, hat für Mitarbeiter und Kunden der Sparkasse im rheinischen Monheim das Modell der gemeinshaftlichen Selbstanzeige entwickelt.Mit Feldhausen sprach Andreas Hoffmann.