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JobCenter (siehe Bericht auf Seite 19) sind Anlaufstellen für Arbeitslose. Wer arbeitslos ist und zwischen 15 und 65 Jahre alt sowie mehr als drei Stunden arbeiten kann, wird zum Kunden des Job Center.

Von Ursula Weidenfeld Wenn es bei dem Krach um die Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe nur um harmlose Streitereien zwischen verfeindeten Ämtern ginge, würde man sich wahrscheinlich amüsieren: über Bürokraten, über Eitelkeiten. Aber bei dem Streit zwischen der Bundesanstalt für Arbeit und den Kommunen, wer künftig für die Betreuung der Arbeitslosengeld-Zwei-Empfänger verantwortlich ist, geht es um mehr.