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Das Bundesbeamtengesetz (siehe Seite 17) regelt in über 200 Paragrafen Laufbahn, Pflichten, Arbeitszeit, Wohnung, Amtsverschwiegenheit, Dienstkleidung und Versorgungsbezüge der Staatsdiener. Das Gesetz sichert Beamten einen besonderen Status zu, der mit besonderen Pflichten verbunden ist.

Von Alfons Frese Ist Edmund Stoiber beeindruckt? Haben den bayerischen Ministerpräsidenten die jüngsten Demonstrationen so von der Macht der Gewerkschaften überzeugt, dass er nun beidreht?