Die neuesten Urteile im Miet- und Kaufrecht.
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 04.12.2010
Immobilienerwerb per Zwangsversteigerung birgt besondere Risiken. Was ist zu beachten?
PROBLEM Kommt jemand auf ungeräumten und ungesandeten Wegen zu Schaden, kann der Streupflichtige haftbar gemacht werden. Wer wozu und wofür verpflichtet ist – das ist von Fall zu Fall verschieden, wie diese folgende Auswahl von Urteilen zeigt.
Kann ein Mieter seinen Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit ohne triftigen Grund kündigen? Norbert Eisenschmid, Dt. Mieterbund e. V., antwortet
Das neue Berliner Straßenreinigungsgesetz sieht auch Hausbesitzer in der Pflicht. Wer fegt und streut, ist auf der sicheren Seite, für Räum- und Streumuffel kann der Winter teuer werden. Auch Mieter können auf ungeräumten und ungesandeten Wegen kräftig zur Kasse gebeten werden, wenn sie nach vorheriger Absprache Verkehrssicherheitspflichten übernommen haben.