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Das Telemediengesetz regelt unter anderem, dass der Webseitenbetreiber ein vollständiges Impressum veröffentlichen muss, erklärt der Fachanwalt für Internetrecht, Jan Schüschen. Das klingt banal, ist aber äußerst brisant.

Immer mehr Menschen klicken sich durchs Netz. Wer als Anbieter eine Marktlücke findet, hat gute Chancen, damit Geld zu verdienen - Wie Sie erfolgreich eine Webseite betreiben.

Auf dem Internetportal der Deutschen Filmakademie vermittelt die neue „24 Filmschule“ Informationen über Filmberufe und die Entstehung eines Kinofilms. Dafür wurde unter anderem mit der Bundeszentrale für politische Bildung eine Sammlung von pädagogischen Dossiers entwickelt, die sich an Filminteressierte wenden und für den Schulunterricht verwendet werden können.