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Eine Gutachterin vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sieht sich die Beweglichkeit einer Patientin an.

© picture alliance / Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Tagesspiegel Plus

Antrag, Hausbesuch, Einstufung : Die Pflege erhalten, die einem zusteht

Gute Pflege ist teuer. Leistungen von der Pflegekasse erhalten Pflegebedürftige aber erst, nachdem sie einem Pflegegrad zugeordnet wurden. Was sie beim Gespräch mit dem Gutachter beachten müssen.

Wenn ein Mensch nicht mehr allein in die Badewanne steigen kann, vergisst, ob er morgens die rote oder blaue Pille schlucken muss, oder der Weg zum nächsten Lebensmittelladen um die Ecke schon viel zu weit geworden ist – spätestens dann braucht er Unterstützung von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften.

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