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Anzeigen gegen Radfahrer in Berlin: Kontrolle – mal gründlich, mal gar nicht
Nur wenige Radwege müssen tatsächlich benutzt werden – Verstöße werden trotzdem kontrolliert. Dabei gibt es von Bezirk zu Bezirk große Unterschiede.
Von Stefan Jacobs
Kaum eine Vorschrift aus der Straßenverkehrsordnung ist so chronisch konfliktträchtig wie die Radwegbenutzungspflicht. 1934 wurde sie eingeführt, 1998 deutlich gelockert und seitdem durch Gerichtsurteile weiter eingeschränkt. Im Wesentlichen gilt jetzt: Nur wo der Radweg mit dem blau-weißen Symbol – entweder solo oder als kombinierter Geh- und Radweg – beschildert ist, muss er benutzt werden. Und das auch nur, sofern er überhaupt benutzbar ist, also weder zugeparkt noch vereist oder mit Laubhaufen oder Mülltonnen dekoriert.
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