zum Hauptinhalt
Ein Beamter in einem Berliner Bezirksamt sieht sich benachteiligt und klagt deshalb vor dem Verwaltungsgericht gegen die „Hauptstadtzulage“.

© imago/imagebroker

Beamter klagt gegen „Hauptstadtzulage“: Richtungsweisender Fall vor Berliner Verwaltungsgericht

Höhere Besoldungsgruppen erhalten keine Zulage von 150 Euro. Der Kläger ist nicht der Einzige, der sich davon benachteiligt sieht.

Die umstrittene „Hauptstadtzulage“ beschäftigt nun auch das Berliner Verwaltungsgericht. Ein Beamter in einem Berliner Bezirksamt hält die Regelung für verfassungswidrig, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.

Hintergrund ist, dass Beamte höherer Besoldungsgruppen von der Regelung nicht profitieren und keine Zulage von 150 Euro monatlich bekommen. Dies verstoße unter anderem gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, argumentiert der Kläger nach Gerichtsangaben. Der Mann war zunächst Obermagistratsrat (A 14), inzwischen ist er Magistratsdirektor (A 15).

Am Montag (4. Dezember) will das Gericht den Fall beraten. Er gilt als richtungsweisend. Dem Gericht liegen nach Angaben des Sprechers etwa 30 bis 40 vergleichbare Fälle vor. Zudem gebe es etliche Widerspruchsverfahren bei der Senatsinnenverwaltung, so der Gerichtssprecher. Diese ruhten zunächst mit Blick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

124.000
Landesbedienstete betrifft die sogenannte Hauptstadtzulage

Berlin zahlt die sogenannte Hauptstadtzulage seit November 2020 sämtlichen kommunalen Beamten und Angestellten bis einschließlich zu den Entgeltgruppen A13/E13 monatlich. Das betrifft etwa 124 000 Landesbedienstete.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat deswegen 2020 den Ausschluss des Landes Berlin aus ihrer Vereinigung beschlossen. In der Tarifgemeinschaft stimmen sich die Bundesländer in ihrer Rolle als Arbeitgeber bei Tariffragen ab.

Auch bei Tarifbeschäftigten wird die Zulage nur bis zu einer gewissen Grenze gewährt. Auch dagegen klagten Betroffene - bislang jedoch ohne Erfolg. Nachdem das Landesarbeitsgericht die Klagen im vergangenen April abgewiesen hat, ist nun ein Fall beim Bundesarbeitsgericht anhängig, wie es vom Verwaltungsgericht hieß.

Ob das Berliner Gericht im Fall des Beamten des Bezirksamtes tatsächlich schon zu einer Entscheidung kommt, bleibt abzuwarten. Sollte die zuständige 5. Kammer eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes annehmen, müsste das Gericht nach Angaben seines Sprechers den Fall zunächst dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false