zum Hauptinhalt
Landgericht Berlin

© imago/STPP

Bei der Tat nicht schuldfähig: Schlafende Ehefrau getötet – An Demenz erkrankter Senior muss nicht in Psychiatrie

Nach jahrzehntelanger Ehe soll er seine Frau mit einem Hammer getötet haben. Das Berliner Landgericht entschied nun, dass der Mann nicht in der Lage sei, das Unrecht seiner Tat einzusehen.

Ein Senior, der seine 83 Jahre alte Frau tödlich mit einem Hammer attackiert hatte, wird vorerst nicht in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Eine Unterbringung des 83-Jährigen werde zur Bewährung ausgesetzt, hat das Berliner Landgericht am Mittwoch entschieden.

Der an Demenz erkrankte Senior wurde allerdings angewiesen, seinen Wohnsitz unverzüglich in ein bestimmtes Heim zu verlegen und die ihm verordneten Medikamente einzunehmen. Bei der Tat sei der Mann nicht schuldfähig gewesen, hieß es weiter. Er könne nicht wegen Mordes bestraft werden.

Der Senior hatte seine schlafende Frau am frühen Morgen des 20. Oktober 2022 in der gemeinsamen Wohnung angegriffen. Mindestens drei Schläge gegen ihren Kopf habe er ausgeführt, hieß es in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft. Wegen seiner Erkrankung sei der Mann nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Die Behörde strebte zunächst die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Mit der Aussage, seine Ehefrau getötet zu haben, hatte sich der Deutsche kurz nach der Tat telefonisch bei der Polizei gemeldet. Im Prozess erklärte er, er könne sich nicht vorstellen, dass er es getan habe. Er kenne seine Frau seit dem 16. Lebensjahr. „Warum sollte ich sie ermorden, wenn sie mich als ihren größten Liebling bezeichnet hat?“, so der Senior.

Der 83-Jährige soll künftig in einem Pflegeheim leben, das während des knapp zweimonatigen Prozesses für ihn gesucht worden war. Mit der Entscheidung folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false