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Bei Operationen geht auch mal was schief.

© dpa/Marijan Murat

Forderung nach Schadenersatz: Behandlungsfehler von Ärzten und Pflegern in Berlin und Brandenburg

Der Medizinische Dienst begutachtet Fälle von möglichen ärztlichen und pflegerischen Fehlern. Nicht jeder Patient hat Anspruch auf eine Entschädigung.

Der Medizinische Dienst (MD) Berlin-Brandenburg hat mögliche Behandlungsfehler des vergangenen Jahres untersucht und in etwa einem Drittel der Fälle tatsächlich Fehler festgestellt. Insgesamt erstellten die Sachverständigen 1524 Gutachten zu möglichen ärztlichen und pflegerischen Fehlern. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Statistik des MD Berlin-Brandenburg hervor.

Entscheidend für die rechtliche Bewertung ist, ob die fehlerhafte Behandlung ursächlich für den erlittenen Schaden ist, ob zwischen beiden also ein Ursachenzusammenhang besteht. In 437 Fällen konnten die Gutachter:innen dies bestätigen. Nur dann haben Patient:innen Aussicht auf Schadenersatz.

Keine repräsentativen Zahlen

Der MD Berlin-Brandenburg teilte mit, dass die Ergebnisse trotz der Coronapandemie „weiter in dem seit Jahren üblichen Rahmen“ lägen. Die Fallauswahl sei nicht repräsentativ, Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität könne der Dienst aus den Ergebnissen nicht ableiten.

Axel Meeßen, Vorstandsvorsitzender des MD Berlin-Brandenburg, sagte: „Für Patientinnen und Patienten sind vermutete Behandlungsfehler eine erhebliche emotionale Belastung. Mit unserer interessensneutralen Begutachtung schaffen wir mehr Sicherheit und Klarheit.“

Der MD Berlin-Brandenburg handelt im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland gab es 2022 rund 2700 Behandlungsfehler mit Folgeschäden. Bundesweit erstellten die Dienste rund 13.000 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern.

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