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Andreas Wild vor der von ihm eröffneten Bezirksgeschäftsstelle der AfD Steglitz-Zehlendorf.

© Robert Kiesel

Beschluss stützt Rechtsaußen der Berliner AfD: Parteigericht erklärt Ämtersperre gegen Andreas Wild für ungültig

Die Berliner AfD wird Andreas Wild einfach nicht los. Eine einstimmig beschlossene Ämtersperre wurde vom Schiedsgericht der Partei kassiert.

Im Streit mit dem AfD-Rechtsaußen Andreas Wild muss Parteichefin Kristin Brinker eine Niederlage hinnehmen. Eine Anfang Januar vom Landesvorstand verhängte Ämtersperre gegen Wild, der im Juli 2022 zum stellvertretenden Vorsitzenden der AfD Steglitz-Zehlendorf gewählt wurde, hat das Schiedsgericht des Landesverbandes zurückgewiesen. Der Antrag sei „offensichtlich unzulässig und unbegründet“, heißt es in einem Beschluss, der dem Tagesspiegel vorliegt.

In seiner Begründung verweist der zuständige Richter Michael Adam, ehemals Justiziar des Landesverbandes, auf die Nichteinhaltung rechtlicher Vorgaben durch den Landesvorstand. Dieser habe den Antrag auf Ämtersperre direkt beim Bundesschiedsgericht und nicht, wie Adam zufolge vorgeschrieben, beim zuständigen Schiedsgericht eingereicht. In der Folge bestehe das „Prozesshindernis der doppelten Rechtshängigkeit“, schreibt Adam und erklärt, behoben werden könne das Problem nur durch Rücknahme des Antrags beim Bundesschiedsgericht.

Die zumindest vorläufige Folge der Entscheidung: Wild darf „bis zu einer gegenteiligen Entscheidung seine Mitgliedschaftsrechte vollumfänglich ausüben“. Bedeutet im Klartext: Wild bleibt bis auf Weiteres stellvertretender Bezirkschef und Delegierter für den nächsten Bundesparteitag der AfD. Zudem kandidiert er direkt für die Wahlwiederholung am 12. Februar.

Ein vor dem Bundesschiedsgericht der Partei liegendes Parteiausschlussverfahren gegen Wild bleibt von dem Vorgang unberührt. Der Parteiausschluss Wilds ist auch zwei Jahre nach Verhängung durch den AfD-Landesvorstand nicht rechtskräftig. Daran ändert auch die zuletzt offen gehegte Sympathie Wilds zur wegen Terrorverdacht in Untersuchungshaft sitzenden Richterin Birgit Malsack-Winkemann zunächst nichts.

Feindliche Übernahme im Bezirksverband

Hintergrund des Streits ist das Vorgehen Wilds im Bezirksverband. Wie berichtet, kam es dort Anfang Dezember zu einem Zerwürfnis mit Bezirkschef Volker Graffstädt, bis dahin Verbündeter Wilds. Gegen den ausdrücklichen Willen Graffstädts und auch Brinkers setzte Wild mit eigener Mehrheit die Gründung einer Bezirksgeschäftsstelle durch. Auch das bislang in Eigenregie hergestellte Magazin „Trend“ erscheint seit jüngstem im Namen und wohl auch auf Kosten des Bezirksverbands. Wild habe diesen quasi übernommen, heißt es seitdem in Parteikreisen.

Unklar blieb am Mittwoch, wie Parteichefin Brinker und der von ihr geführte Landesvorstand auf die Entscheidung des Landesschiedsgerichts reagieren. Eine Tagesspiegel-Anfrage an Parteisprecher Roland Gläser blieb unbeantwortet. Die vom Landesschiedsgericht gesetzte Frist auf Nachbesserung oder Rückzug des Antrags läuft am Freitag ab.

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