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Berlin: Bewährungsstrafe nach Unfall mit zwei Toten

31-jähriger Autofahrer war total betrunken – der Unfallgegner auch

Der Frust saß tief. Wieder einmal war seine Frau nicht nach Hause gekommen. Alexander G. griff zu Wodka und Bier. Schließlich nahm er seinen zwölfjährigen Sohn und ging zum Auto. Er vermutete seine Frau in einer Diskothek. Er raste durch Marzahn. Weder über seinen Alkoholpegel noch über sein Tempo machte sich der 31-Jährige bei der Fahrt am 29. September 2002 Gedanken. Gegen 1.30 Uhr kam es zum Crash: Alexander G. prallte mit seinem Wagen auf einen Fiat. Die 32-jährige Beifahrerin starb noch am Unfallort, der 39-jährige Fahrer neun Monate später an den Unfallfolgen.

„Ich habe das andere Auto nicht gesehen“, sagte der Maler gestern im Prozess um fahrlässige Tötung. „Es hat einfach gekracht.“ Er und sein Sohn, der angeschnallt auf der Rückbank saß, seien verletzt ins Krankenhaus gekommen. „Ich hatte getrunken, kann mich an den Unfall nicht erinnern“, erklärte der Vater. Alexander G. saß mit 2,3 Promille Alkohol im Blut hinter dem Steuer seines gelben Hyundai und war etwa doppelt so schnell gefahren wie erlaubt.

Es wäre vielleicht noch einmal gut gegangen. Aber da war der Fiat-Fahrer, der sich genau wie G. nicht an die Vorschriften hielt: Mit 1,7 Promille bog er nach links ab – ohne zu stoppen, ohne den Gegenverkehr und damit den Hyundai zu beachten.

Das Amtsgericht Tiergarten ging von einer Mitschuld des Fiat-Fahrers aus. „Wären beide nüchtern gewesen, wäre der Unfall nicht passiert“, hieß es im Urteil. Alexander G. habe unter Alkohol nicht auf seine Geschwindigkeit geachtet und sei mit einem Tempo von 95 bis 120 unterwegs gewesen. Nüchtern hätte andererseits auch der Fiat-Fahrer die gefährliche Raserei des Angeklagten rechtzeitig erkannt. Gegen den Hellersdorfer G. wurde wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung und eine Führerscheinsperre von fünf Jahren verhängt. Zudem muss er eine Geldbuße von insgesamt 2520 Euro zahlen.

Kerstin Gehrke

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