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Die Tage der bunten Street-Art am Charlottenburger „Hostel Happy Go Lucky“ sind gezählt.

© Cay Dobberke

Bezirk schickt Malerfirma zum „Happy Go Lucky“: Berliner Hostelfassade wird ab dem 13. November übermalt

Im jahrelangen Streit um das Wandbild am Hostel „Happy Go Lucky“ in Charlottenburg schafft das Bezirksamt Fakten: Ein Malerunternehmen soll anrücken. Die Kosten: fast 40.000 Euro.

Die bunte Street-Art an der Fassade des Berliner Hostels „Happy Go Lucky“ wird voraussichtlich am kommenden Montag, 13. November, zwangsweise übermalt. Das hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf dem Eigentümer Alexander Skora in einer E-Mail mitgeteilt, die dem Tagesspiegel vorliegt. Ein von der Verwaltung beauftragter Malerbetrieb beginne „voraussichtlich in der 46. Kalenderwoche, etwa ab 13. 11. 2023“ mit den Arbeiten am Stuttgarter Platz.

Die Kosten, die der Eigentümer bezahlen soll, schätzt das Amt auf mindestens knapp 40.000 Euro. So stand es schon in einer vorherigen E-Mail.

Bereits Ende August war die Zwangsvollstreckung angedroht worden, falls das Hostel die Fassade nicht bis zum 1. Oktober selbst beige oder grau übermalen lasse. Nachdem das Ultimatum abgelaufen war, hieß es, man habe „ein externes Fachunternehmen mit den Malerarbeiten beauftragt“.

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Umgekehrt drohte eine Anwältin dem Bezirksamt „Schadenersatz-, Schmerzensgeld- und Restitutionsansprüche“ bei einer Zerstörung des Kunstwerks an. Sie vertritt den irischen Künstler Dom Browne, von dem die Street-Art stammt, den US-Unternehmer Alan Wolan als Besitzer der Verwertungsrechte sowie Skoras Firma „Sleep Cheap Hotels Investment GmbH“. Ein anderer Anwalt des Hosteleigentümers plant, kurzfristig mit einer einstweiligen Verfügung gegen das Land Berlin und die Malerfirma vorzugehen.

In dem jahrelangen Streit hatte das Bezirksamt dem Hostel zuerst unzulässige Werbung an der Fassade vorgeworfen. Später urteilte das Berliner Verwaltungsgericht mit einer ganz neuen Begründung, die „schreiend bunte“ Street-Art müsse entfernt werden: Sie beeinträchtige den Blick auf ein nahes denkmalgeschütztes Haus.

Bei einer „Verunstaltung des Ortsbildes“ sei die „Kunstfreiheit nicht schrankenlos“, argumentierte das Gericht. Einen Berufungsantrag von Alexander Skora verwarf das Oberverwaltungsgericht im Mai dieses Jahres.

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