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Werner Albrecht bangt um seine Idylle in Gatow.

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Siedlung Havelblick in Spandau: Land Berlin will Grundstücke mit Dauerwohnrecht verkaufen

Unruhe im Havelblick: 21 Hausbesitzer in der Gatower Siedlung bangen nach Jahrzehnten um ihre Eigenheime. Viele der Pächter sind schon recht betagt.

Einige Familien leben bereits über Generationen seit mehr als 80 Jahren im Havelblick in Gatow. Nach Unstimmigkeiten über den Status der Hausbesitzer wurde denjenigen, die hier ihren polizeilich gemeldeten Hauptwohnsitz hatten, um 1987 ein Dauerwohnrecht eingeräumt. Dies wurde 1998 in einer amtlich beurkundeten Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt und dem damaligen Eigentümer, der Berliner Landesentwicklungsgesellschaft (BLEG) noch einmal bekräftigt.

Betroffene beraten mit Peter Trapp (2.v.r.) das weitere Vorgehen.

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Nachfolger der inzwischen liquidierten BLEG ist die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Und von der erhielten die meist betagten Mieter im vergangenen Februar Post, in denen ihnen der Verkauf der Grundstücke angekündigt wurde, „Wir möchten Sie hiermit auf die bevorstehende Eröffnung der Grundstücksausschreibung in Form eines bedingungsfreien Bieterverfahrens aufmerksam machen“, hieß es dort. Und sozusagen zur „Beruhigung“: „Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, sich an diesem Bieterverfahren zu beteiligen.“

Doch viele der Betroffenen verfügen nicht über Mittel für einen Grundstückskauf. Sie fragen sich jetzt, ob die BIM ihr Dauerwohnrecht zum Bestandteil der Verkaufsverhandlungen macht und was geschieht, wenn ein Käufer plötzlich Eigenbedarf geltend macht. Eine Mitarbeiterin der Landesgesellschaft ist zwar bereits zur Besichtigung der entsprechenden Grundstücke angerückt, doch mehr als den Hinweis, dass man die Rechtslage prüfe, hat man bisher nicht als Auskunft erhalten.

Auch Frank Wasserkampf pocht auf sein Dauerwohnrecht.

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Inzwischen hat sich auch der Wahlkreisabgeordnete für Gatow/Kladow, Peter Trapp (CDU), eingeschaltet und im Abgeordnetenhaus eine Anfrage an den Finanzsenator gestellt. In der Antwort heißt es, dass es nicht abschließend entschieden sei, „welches Verfahren im Einzelfall zur Anwendung kommen wird“. Auf jeden Fall würden „die Befindlichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer in die diesbezüglichen Erwägungen“ einbezogen. Wenn die Mieter mit dem Verkauf der Grundstücke einschließlich der bestehenden Mietverträge einverstanden wären, müssten sie allerdings mit den Käufern „individuelle Vereinbarungen zum Mietverhältnis“ treffen.

In der Antwort heißt es auch, dass sich die BLEG 1998 angeblich nicht verpflichtet habe, „nicht die Nutzung der Grundstücksteile, auf denen sich ein Haus befindet, zu kündigen“. In der Vereinbarung mit dem Bezirksamt heißt es allerdings, dass dies bei den in einer Anlage benannten Mieter mit Wohnrecht nur im Falle eines schwerwiegenden Vertragsverstoßes möglich sei.

Auf eine Anerkennung dieser Übereinkunft durch die BIM warten die Betroffenen nach wie vor vorgeblich. Auch auf Tagesspiegel-Nachfrage gab es von der Landesgesellschaft nur ausweichende Antworten. Es sei „nicht abschließend entschieden, welches Verfahren zur Anwendung kommen wird.“ Die BIM werde sich „der besonderen Aspekte von Einzelfällen vor eventuellen Verkaufsentscheidungen annehmen“. Grundsätzlich würde sich der Schutz von Mieterinnen und Mietern nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Fortsetzung von Mietverhältnissen nach Verkauf richten.

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