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Die Aktion der „Letzten Generation“.

© Reuters/Christian Mang

„Ein Regenguss hätte alles weggespült“: Klimaaktivistin nach Farbaktion am Berliner Grundgesetz-Denkmal freigesprochen

Zum ersten Mal entschied die Berliner Justiz in einem Klimaprotest-Prozess per beschleunigtem Verfahren. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert.

Sechs Klimaaktivisten in orangefarbenen Westen waren mit einer schwarzen Flüssigkeit in Eimern angerückt: Nach einer Aktion am Grundgesetz-Denkmal in Berlin-Mitte wurde einer Kunststudentin der Prozess gemacht. Doch der eingesetzte Tapetenkleister führte nicht zu einer „gemeinschädlichen Sachbeschädigung“. „Ein Regenguss hätte alles weggespült“, begründete die Vorsitzende Richterin den Freispruch auf Kosten der Landeskasse für die 29-Jährige.

Als die Verhandlung gegen Paulin F. vor dem Amtsgericht Tiergarten startete, ließ die Richterin ein beschleunigtes Verfahren zu. Diese sind für einfache Fälle mit klarer Beweislage und einem Geständnis gedacht. Eine Strafe, die beispielsweise im Fall eines Ladendiebs „auf dem Fuße“ folgt. Die Berliner Staatsanwaltschaft will vermehrt beschleunigt verhandeln – nun fiel erstmals in dieser Form ein Urteil in Berlin.

Um 9.11 Uhr waren am 4. März dieses Jahres Klimaaktivisten per Lastenrad in Richtung Bundestag geradelt. Eine schwarze Masse kippten sie über das Kunstwerk „Grundgesetz 49“. Zudem habe Paulin F. ein Plakat mit der Aufschrift „Erdöl oder Grundgesetz“ an das Denkmal geklebt. „Es entstanden Verschmutzungen des Denkmals, deren Entfernung Kosten von 957,95 Euro verursachten“, so die Anklage.

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Die Aktion sorgte für Aufsehen, Politiker äußerten sich empört. Die Gruppe „Letzte Generation“ teilte mit, mehrere ihrer Unterstützer hätten die Glasskulptur „Grundgesetz 49“ vor dem Jakob-Kaiser-Haus „in Erdöl getränkt“.

Die Kunststudentin sagte, sie sei seit 15 Jahren eine „kunstschaffende Person“. Bei der Aktion habe es sich um eine „künstlerische Kollektivaktion“ gehandelt. Es sei um eine „Aktivierung des Denkmals“ gegangen. „Es ist eine Form von Kunst“, sagte eine Verteidigerin.

Zu der Skulptur „Grundgesetz 49“ gehören 19 jeweils rund drei Meter hohe Glasscheiben. Darin sind die 19 Grundrechtsartikel mit Laser eingraviert. Ein Restaurator schätzte ein: „Es ist kein Schaden entstanden.“ Auch Staatsanwältin und Verteidigerinnen hatten auf Freispruch plädiert.

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