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Seit dem 15. März kann die Energiepauschale beantragt werden.

© Imago/Kirchner-Media/Symbolkraft

Einmalzahlung von 200 Euro: Energiepauschale für Hälfte aller Berliner Studierenden bewilligt

Bisher haben in Berlin 100.000 Antragsteller ihr Geld für die Energiepauschale erhalten. Die Senatsverwaltung zeigt sich zufrieden.

Seit zwei Wochen können Studierende und Fachschüler:innen die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. 100.000 gestellte Anträge wurden nun allein in Berlin genehmigt und ausgezahlt. Das ist die Hälfte aller Anspruchsberechtigten. Diese Zahlen teilte die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft jetzt mit. Bundesweit sind es seit dem Start der digitalen Plattform für die Auszahlung 1,7 Millionen bewilligte Anträge.

Berlins Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) verbucht die aktuellen Zahlen als Erfolg und bedankte sich für die Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen und der Senatsverwaltung.

Sieben Monate warten auf die versprochene Hilfe

Vorausgegangen war eine lange Wartezeit. Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition im September letzten Jahres vereinbart. Damals war von einer schnellen und unbürokratischen Auszahlung die Rede, tatsächlich zog sich das Prozedere bis zum Start ein halbes Jahr hin. Auch nach Antragsbeginn beklagten sich viele Antragsteller:innen über technische Probleme der Plattform.

So monierten Nutzer:innen auf Twitter nicht nur lange Wartezeiten und Verbindungsabbrüche, sondern auch komplette Abstürze der Seite. Außerdem berichteten einige von Problemen bei der Einrichtung des Kontos.

Antragstellung noch bis Herbst möglich

Noch bis zum 30. September kann die Energiepauschale online beantragt werden. Möglich ist das auf der Antragsplattform Einmalzahlung200.de. Maßgeblich für eine Auszahlung ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren oder in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen lernten.

Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Besteuerung. Sie ist weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen, noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen.

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