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„Entscheidung des Gerichts abwarten“: Berliner Senat hat keine konkreten Pläne für mögliche Neuwahlen
Berlins Verfassungsgerichtshof entscheidet im Herbst über eine mögliche Wiederholung der Pannen-Wahl 2021. Die Landesregierung will bis dahin abwarten.
Von Hannes Heine
| Update:
Bevor die nach der Wahlpanne 2021 eingesetzte Expertenkommission ihre Empfehlungen vorstellt und Berlins Verfassungsgerichtshof über eine mögliche Neuwahl entscheidet, will die oppositionelle CDU wissen, wie sich der Senat darauf vorbereitet. Denn sollten die Richter im Herbst eine Wiederholungswahl anordnen, muss diese laut Gesetz maximal 90 Tage nach dem Urteil stattfinden – und die Empfehlungen der genannten Kommission zur Pannenvermeidung müssten dann umgesetzt werden.
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