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© Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Berliner Wettvermittler müssen 500 Meter Abstand zu Spielhallen einhalten

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Abstandsregeln, die Sportwettenanbieter einhalten müssen, bestätigt. Zahlreiche Klagen hat das Gericht abgewiesen.

In Berlin müssen Anbieter von Sportwetten den gesetzlich geregelten Mindestabstand von 500 Metern zu Spielhallen einhalten. Die Regelung sei rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstagnachmittag entschieden.

„Viele Wettvermittlungsstellen konnten in Berlin über viele Jahre hinweg ohne Abstandsregeln betrieben werden“, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Geändert hat sich das mit dem Berliner Ausführungsgesetz des reformierten Glücksspielstaatsvertrags. Darin hat das Land Berlin im Jahr 2021 eine Mindestabstandsregel von 500 Metern festgelegt.

Dagegen hatten mehrere Berliner Sportwettenanbieter beim Verwaltungsgericht geklagt. Angefochten hatten sie, dass bestimmte Spielhallen überhaupt eine Genehmigung nach dem Spielhallengesetz und dem Glücksspielstaatsvertrag bekommen hatten. Ausgestellt wird diese vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Zum anderen wollten sie durchsetzen, dass der LABO auch ihnen eine entsprechende Genehmigung erteilen kann.

Die Kläger beriefen sich insbesondere darauf, dass die Mindestabstände nicht durch den Jugend- und den Spielerschutz geboten seien. Sie seien zudem verfassungs- und europarechtswidrig. Schließlich, so die Argumentation, würden Sportwettenanbieter den Spielhallen gegenüber benachteiligt.

Das Verwaltungsgericht hat sämtliche Klagen abgewiesen. Die Mindestabstandsregelung sei mit höherrangigem Recht vereinbar und diene in erster Linie dem Schutz vor Suchtgefahren, hieß es zur Begründung.

Wettvermittler könnten nicht einfach bestehende Glücksspielstätten „wegklagen“, erklärte eine Sprecherin die Entscheidung des Gerichts. Anbieter von Sportwetten könnten jedoch eine Genehmigung beantragen – solange sie die Abstandsregeln zu bestehenden Spielhallen einhalten.

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