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Feiern, bis das Amt kommt: Finanzämter sehen Berliner Clubs nicht immer als Kulturstätte
Clubs sollen in Berlin als Kulturorte gelten und davon auch steuerlich profitieren. Das Berghain tut das schon – bei anderen widerspricht das Finanzamt.
Von Julius Betschka
| Update:
Nach Monaten der Dunkelheit blitzten kürzlich im Berghain wieder die Stroboskoplichter, der Bass wummste durch die Betonhallen. Seit November 2020 gelten Clubs wie das Berghain in Berlin als Kulturstätten, sie sind gleichgestellt mit Theatern und Opernhäusern, nicht mehr wie früher mit Bordellen und Casinos – das haben Senat und Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen.
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