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 Junge Menschen trinken ihr Feierabendbier in Berlin.

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Update

Berliner Bezirk griff nach Partyexzessen durch: Gericht kippt Alkoholverbot in James-Simon- und Monbijou-Park – Mitte akzeptiert Beschluss

Im Sommer verhängte der Bezirk Mitte nach Partyexzessen ein Alkoholverbot. Juristen klagten - und bekamen Recht.

Von Jan Schroeder

Das nächtliche Alkoholverbot im James-Simon Park und im Monbijou-Park gilt nicht mehr – das Berliner Verwaltungsgericht hob es elf Tage vor dem geplanten Ende auf. Ursprünglich sollte das Verbot noch bis zum 11. September gelten. Zunächst hatten wie "BZ" und "RBB" berichtet.

Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag. Weitere Details zu dem Verfahren nannte sie zunächst nicht.

Der Bezirk Mitte wollte mit dem nächtlichen Alkoholverbot in den beiden Parks Partyexzesse verhindern. Der "Arbeitskreis kritischer Jurist:innen an der Humboldt Universität" (AKJ) hatte gegen die Verfügung vor Gericht Widerspruch eingelegt. Die Begründung des Bezirks sei nicht schlüssig, argumentierte der AKJ. Der Bezirk wollte im Juli mit dem Verbot die Vermüllung des Parks an der Berliner Museumsinsel, Lärmbelästigungen und wildes Urinieren unterbinden.

Der AKJ begründete den Widerspruch damit, dass dies jedoch ohnehin Ordnungswidrigkeiten sind, die im grünanlagenrechtlichen Regelwerk verboten sind. Weiter hieß es vonseiten des AKJ, dass die Beweise für die Behauptung des Bezirks fehlen würden, dass die Hauptursache für diese Ordnungswidrigkeiten der Alkoholkonsum sei. Das Gericht gab den Argumenten des AKJ Recht und hob das nächtliche Alkoholverbot vorzeitig auf.

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Aus Sicht des Gerichts ist das Verbot nicht geeignet, um Grünanlagen vor derartigen Exzessen zu schützen, wie aus einer am Montag veröffentlichten Mitteilung hervorgeht. Die Missstände resultierten nicht aus dem Alkoholgenuss als solchem, hieß es zur Begründung.

Während der AKJ sich über den Erfolg des Widerspruchs freute, sprach Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) im RBB von "sehr positiven Erfahrungen mit dem nächtlichen Alkoholverbot". Das Verbot habe die Arbeit der Polizei und des Ordnungsamts vereinfacht, sagte von Dassel. Diese hätten in der Zeit des Verbots weniger intervenieren müssen.

„Das war deutlich weniger Aufwand, als wenn - wie zuvor - die Polizei mit hohem Personaleinsatz für Ordnung sorgen musste“, erklärte von Dassel.

Bezirk akzeptiert Gerichtsbeschluss zum Alkoholverbot für Parks

Der Bezirk Mitte akzeptiert die gerichtliche Aufhebung jedoch. Das Bezirksamt habe sich dafür entschieden, keine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen, teilte ein Behördensprecher am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Allgemeinverfügung mit dem Alkoholverbot sei bereits aufgehoben worden. (mit dpa)

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