Tagesspiegel Plus Exklusiv
„Ich möchte einfach abkürzen“: Erstmals hat ein Berliner Häftling Sterbehilfe beantragt
Ein Sicherungsverwahrter stellt Antrag auf Sterbehilfe. Die Justizverwaltung lehnt wegen der Fürsorgepflicht und fehlender Rechtsgrundlage ab. Vom Tisch ist der Fall aber nicht.
Von Jörn Hasselmann
Erstmals hat ein Berliner Gefangener Sterbehilfe bei der Justiz beantragt. Am 15. Dezember stellte der Sicherungsverwahrte Ernst Meier (Name geändert) bei der Justiz einen entsprechenden Antrag. „Wozu soll ich mich noch 10 oder 15 Jahre im Vollzug quälen, wenn man keine Perspektive mehr hat?“, sagte Meier am Telefon: „Ich will hier nicht warten, bis ich zum Pflegefall werde oder schwere Krankheiten bekomme. Ich möchte einfach abkürzen.“
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