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Klage beim Berliner Verfassungsgericht: Ex-Abgeordneter Luthe will altes Parlament einsetzen lassen

Vor Gericht fordert das Ex-Mitglied des Abgeordnetenhauses, dass das aktuelle Parlament nicht mehr zusammentrete. Ihm fehle die demokratische Legitimierung.

Nach der Entscheidung für eine komplette Wahlwiederholung in Berlin will der frühere Abgeordnete Marcel Luthe (parteilos) gerichtlich erwirken, dass das Abgeordnetenhaus in seiner jetzigen Zusammensetzung nicht mehr zusammentritt. Er reichte beim Berliner Verfassungsgerichtshof nach eigenen Angaben eine entsprechende Klage ein.

Ziel sei zum einen, dem Parlamentspräsidenten Dennis Buchner zu untersagen, das Abgeordnetenhaus nochmals einzuberufen, sagte Luthe am Freitag, nachdem die „Neue Zürcher Zeitung“ darüber berichtet hatte.

Zum zweiten solle der Präsident des Abgeordnetenhauses in der vergangenen Legislaturperiode, Ralf Wieland, verpflichtet werden, das Parlament in seiner damaligen Zusammensetzung einzuberufen.

Das Parlament gibt es praktisch nicht.

Ex-Abgeordneter Marcel Luthe

Da der Verfassungsgerichtshof die Pannen-Wahl am 26. September 2021 für ungültig erklärt habe, sei das jetzige Abgeordnetenhaus nicht auf demokratische und legale Weise gewählt, argumentierte Luthe. „Das Parlament gibt es also praktisch nicht.“

Eine Demokratie könne indes nicht ohne Parlament sein. Deshalb müsse das Abgeordnetenhaus der letzten Legislaturperiode, die von 2016 bis 2021 dauerte, wieder zusammentreten.

Eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofes bestätigte auf dpa-Anfrage den Eingang eines Antrags. Dieser werde nun geprüft. Luthe gehörte dem Abgeordnetenhaus von 2016 bis 2021 an, zunächst als Mitglied der FDP-Fraktion und später als parteiloser Abgeordneter. Er gehörte auch zu denjenigen, die vor dem Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen die Wahl 2021 erhoben hatten.

Das Gericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die Wahl komplett wiederholt werden muss. Sie sei wegen „schwerer systemischer Mängel“ und vieler Wahlfehler ungültig. Im Urteil heißt es auch, dass das Parlament bis zur Konstituierung eines neuen Abgeordnetenhauses weiterarbeiten könne. Die Wahlwiederholung findet am 12. Februar statt. (dpa)

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