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Neue geschützte Radwege auf dem Tempelhofer Damm

© IMAGO/A. Friedrichs / IMAGO/Andreas Friedrichs

Kritik an Berliner Planung: Wegner will im Einzelfall schmalere Radwege

Nicht mit dem „Kopf durch die Wand“: Berlins designierter Regierender Bürgermeister will weg von festgeschriebenen Breiten in der Radwegplanung.

Berlins designierter Regierender Bürgermeister Kai Wegner will in der Radwegplanung von den Regelungen des amtierenden Senats abweichen. Man könne nicht einfach „mit einer Schablone“ durch ganz Berlin die Breiten für Radwege festlegen, sagte der CDU-Politiker bei der Vorstellung des neuen Koalitionsvertrags mit der SPD.

Viele Menschen hätten das Gefühl gewonnen, dass es dabei mehr um Ideologie als um Lösungen gegangen wäre. Man werde nicht „gegen den Willen vieler Anwohner 2,30 Meter breite Fahrradwege fertigstellen, die am Ende kaum einer nutzt“.

Bereits das Mobilitätsgesetz von 2018 stellt Anforderungen an die Breite von Anlagen an Hauptverkehrsstraßen. Die Wege sollten so gestaltet werden, dass sich Radfahrende sicher überholen können. Die genauen Mindestbreiten für Radwegplanungen hat das Land im Radverkehrsplan für die einzelnen Netzelemente aufgeführt.

Im Basis-Standard ist an Hauptverkehrsstraßen eine Mindestbreite von zwei Metern vorgesehen, im Regelmaß 2,30 Meter. Zusätzlich ist ein Sicherheitsraum zum ruhenden Verkehr einzuhalten.

Grund für die Breitenvorgaben sind Überholvorgänge, bei denen einspurige Fahrräder sicher an mehrspurigen Lastenrädern vorbeikommen sollen. Dafür sei eine nutzbare Breite von 2,30 Metern nötig, heißt es im Plan. In Bereichen, die zum Radvorrangnetz gehören, ist sogar eine Regelbreite von 2,50 Metern vorgesehen.

Für Zweirichtungsradwege existieren weitere Vorgaben zur Ausgestaltung. Diese Regelungen dürften Kai Wegner zufolge einer Einzelfallprüfung weichen.

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