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Protest der GEW (Archivbild)

© Susanne Vieth-Entus Tsp

„Lehrer haben Anrecht auf Ausgleichszahlungen“: GEW kritisiert Schreiben der Berliner Bildungssenatorin

In einem Schreiben hatte die Bildungssenatorin neue Regelungen zur Bezahlung nicht-verbeamteter Lehrkräfte mitgeteilt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bezweifelt deren Rechtmäßigkeit.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert die von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) angekündigten Ausgleichszahlungen für Berliner Lehrkräfte, die nicht Beamte werden wollen. Die fraglichen Lehrkräfte hätten ab Februar 2023 Anrecht auf den sogenannten Nachteilsausgleich, nicht erst ab September, erklärte Sara Ziegler vom GEW-Landesvorstand am Dienstag. „Wir bezweifeln, dass die Senatorin eine derartig weitgreifende Regelung per Schreiben an die Schulen treffen kann. Da ist das Gesetz vom Februar eindeutig.“ Auch sehe der Tarifvertrag für die Lehrkräfte gar nicht vor, dass Zulagen beantragt oder sogar zurückgezahlt werden müssten.

Am Montag hatte Günther-Wünsch in einem Schreiben an alle Schulleiter die genaue Regelung mitgeteilt. Demnach erhalten alle angestellten Lehrkräfte, die zu alt für eine Verbeamtung sind, mit ihrem September-Gehalt erstmals die Kompensationszahlung. Sie beträgt je nach Gehaltsgruppe 250 bis 300 Euro brutto monatlich und wird rückwirkend zum Februar 2023 ausgezahlt. Anschließend fließt das zusätzliche Geld dann dauerhaft jeden Monat.

Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen und den Nachteilsausgleich ebenfalls erhalten wollen, müssen hingegen dazu vom 18. bis 30. September eine Erklärung abgeben. Liegen alle Voraussetzungen vor, soll das Geld im Laufe des ersten Halbjahres 2024 rückwirkend zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung fließen. Sollten sich Betroffene später doch noch verbeamten lassen, müssten sie das Geld zurückzahlen.

Im Kampf gegen den Fachkräftemangel hatte Berlin im vergangenen Schuljahr als letztes Bundesland die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern wieder eingeführt. Der Weg dahin wurde nicht nur neu ausgebildeten Lehrkräften eröffnet, sondern auch rund 16 000 Pädagogen, die schon im Dienst sind. Die Altersgrenze für die Verbeamtung wurde für sie vorübergehend von 45 auf 52 Jahre erhöht. Rund 9500 sogenannte Bestandslehrkräfte haben laut Bildungsverwaltung bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ihre Verbeamtung beantragt. (dpa)

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