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Amtsgericht Tiergarten, Symbolbild.

© imago/STPP

Mit Elfenbein und Leopardenfell gehandelt?: Wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz – Händler aus Berlin vor Gericht

63 Gegenstände, die von geschützten Tierarten stammten, soll der 23-Jährige gewerbsmäßig vorrätig gehabt haben. Nun muss er sich dafür verantworten.

Felle von Jaguar, Leopard und Ozelot, Präparate von Schildkröten und 52 aus Elfenbein gefertigte Stücke wurden in einem Geschäft in Charlottenburg von der Polizei sichergestellt. Knapp drei Jahre später hat am Montag der Prozess wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz gegen einen 23-Jährigen begonnen.

Einen beabsichtigten Handel wies der Angeklagte vor dem Amtsgericht Tiergarten zurück: „Das ist so Zeug, das sich über die Jahre angesammelt hat und eingelagert worden ist.“

Der 23-Jährige ist bereits seit Jahren in dem Familienbetrieb beschäftigt – erst als „Ankäufer“, seit 2018 als Geschäftsführer. „Er sprang ein“, so der Verteidiger. Weil der Vater erkrankt war, ein älterer Bruder diese Aufgabe nicht übernehmen konnte. „Bei Wohnungsauflösungen und Ankäufen muss man alles mitnehmen“, so der Angeklagte.

Ihm sei damals auch nicht bewusst gewesen, dass bestimmte Dinge im Lager illegal sein könnten. Der Verteidiger sagte: „Er hat in dem Geschäft Fachkunde für Schmuck, Porzellan und Uhren.“ Mit Teppichen, Gemälden oder Pelzen habe sich sein Vater besser ausgekannt. Der Prozess geht am 8. Juni weiter.

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