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YouTuber Ron Bielecki auf der 25. Erotikmesse Venus 2022 in Berlin

© IMAGO/CHROMORANGE

Update

Nach Strafbefehl über 480.000 Euro: Berliner Prozess um YouTuber Ron Bielecki geplatzt

Ein Strafbefehl über 480 000 Euro erging gegen Ron Bielecki. Ein erster Prozess scheiterte nun vor dem Amtsgericht.

| Update:

Ron Bielecki hatte mit seinen Einkünften geprahlt. Die Berliner Justiz nahm die Zahlen des umstrittenen YouTubers jedoch für bare Münze und schickte ihm in einem Verfahren wegen illegalen Glücksspiels per Strafbefehl eine Geldstrafe, die es in sich hat: 480.000 Euro. Weil Ron Bielecki aber Einspruch eingelegt hat, sollte es am Donnerstag zu einer mündlichen Verhandlung kommen. „Die Vorwürfe werden sich nicht bestätigen“, erklärte der Verteidiger. Der Richter sah bald Hindernisse.

Auf die Minute genau startete der Prozess. Der 25-jährige Ron Bielecki in weißem Hemd und Jeans, die Haare zum Zopf gebunden. „YouTuber, Entertainer, selbständig“ gab er zu seinem Beruf an. Nicht ohne Stolz sprach er später auf dem Gerichtsflur von einer „Millionen-Reichweite – ich bin schon sehr bekannt“.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen habe – 51 mutmaßliche Fälle in der Zeit von Oktober 2021 bis Mai 2022 sind angeklagt. In 37 der Fälle soll er dabei auf von ihm betriebenen YouTube-Kanälen Werbung für einen in Deutschland nicht zugelassenen Glücksspielanbieter veröffentlicht haben.

Laut Ermittlungen soll er weiter illegal im Netz gezockt haben, obwohl ihn das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt darauf aufmerksam gemacht habe, dass er strafbare Handlungen begehe. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl, das Amtsgericht kam dem nach.

Die Strafe hatte das Gericht nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf 120 Tagessätze zu je 4000 Euro festgelegt. Grundlage für die Höhe eines Tagessatzes seien Äußerungen des YouTubers über sein Einkommen gewesen. 2022 war er Markenbotschafter der Erotikmesse Venus in Berlin.

Bielecki sei nicht Betreiber der in der Anklage genannten Kanäle gewesen, so der Verteidiger. „Raubkopien wurden erstellt.“ Ohne Kenntnis seines Mandanten hätten unbekannte Täter dessen Videos heruntergeladen, bearbeitet und hochgeladen – mit Werbung, die nicht von Bielecki stammte und von der er nichts gewusst habe. Inzwischen seien diese beiden Seiten aus dem Netz verschwunden. „Es wird von der Staatsanwaltschaft unterstellt, dass er der Betreiber ist, nur weil sein Gesicht zu sehen ist.“

Vor mehr als zehn Jahren startete Ron Bielecki einen eigenen YouTube-Kanal. Mit Videos, die sich um sein persönliches Fitness-Programm und seinen Lebensstil drehten, wurde er in den darauffolgenden Jahren bekannt – und für Partyexzesse und Pöbeleien. Für einen Skandal sorgte er, als er während eines Konzertbesuchs Streit mit einem Security-Mitarbeiter hatte und den Mann als „Geringverdiener“ anpöbelte – vor laufender Kamera.

Das Strafverfahren, so hoffte er, wäre schnell zu beenden. Doch das Gericht sah es anders. In einem Schreiben habe der Verteidiger einen Tag vor dem Prozess „neue Tatsachenausführungen“ gemacht. „Ohne weitere Ermittlungen und Zeugen kommen wir nicht aus“, erklärte der Vorsitzende Richter. Der Verteidiger konterte: „Sie können die halbe Welt laden – die können nur sagen, dass sie ihn gesehen haben, aber nicht, wer die Videos hochgeladen hat.“

Auf Aussetzung der Hauptverhandlung entschied der Richter, der Verteidiger widersprach. Die Staatsanwaltschaft habe lange ermittelt – „das Ergebnis führt nicht zu einem Tatnachweis“. Alles seien Unterstellungen der Staatsanwaltschaft.

Es blieb dabei: Der Prozess scheiterte im ersten Anlauf. Einen neuen Termin gibt es noch nicht. Ron Bielecki nahm es freundlich hin. Vor dem Saal sagte er, der Strafbefehl sei schon ein Schock gewesen. Und natürlich habe er keine halbe Million Euro.

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