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Nach Straßenblockaden in Berlin: Generalstaatsanwaltschaft prüft Bildung einer kriminellen Vereinigung durch „Letzte Generation“
Mehrere Strafanzeigen dazu seien bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, wie ein Sprecher am Freitag bestätigte. Die Höchststrafe wären fünf Jahre Gefängnis.
Von Julius Betschka
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin prüft derzeit, ob es sich bei den Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Dazu seien mehrere Strafanzeigen eingegangen. Das bestätigte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Freitag dem Tagesspiegel. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist ein eigener Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
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