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Bundesverfassungsrichter Peter Müller bei der Verkündung des Urteils zu AfD-kritischen Äußerungen der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Thüringen-Wahl 2020. Laut dem Urteil verletzen die Äußerungen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien.

© picture alliance/dpa

Tagesspiegel Plus Exklusiv

Nach umstrittenen Interview-Aussagen: Bundesverfassungsrichter Müller hält Vergleich von Berlin-Wahl mit Diktaturen für Privatsache

Richter Peter Müller ist für eine mögliche Überprüfung der Berliner Wahl zuständig. Nach Äußerungen in einem Podcast sieht die Linke mögliche Befangenheit.

Der für Wahlprüfungen zuständige Bundesverfassungsrichter Peter Müller hält seinen Vergleich der Wahlen in Berlin mit einer Diktatur für eine Privatsache. Müller habe „sich im FAZ-Podcast ,Einspruch‘ am 26. September 2022 nach eigenen Angaben allgemein zur Wahl in Berlin geäußert“, teilte das Bundesverfassungsgericht auf Tagesspiegel-Anfrage mit. „Die Fragen seien an ihn als Person gerichtet gewesen und hätten keinen Bezug zu seiner richterlichen Tätigkeit aufgewiesen“, schreibt ein Sprecher des Gerichts.

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