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Auf dem Tempelhofer Feld hatte die Polizei vorsichtshalber am Sonntag einen Lautsprecherwagen postiert. 

© Jörn Hasselmann

Update

Corona-Verstöße und Lärmbelästigung: Berliner Polizei löst Partys mit fast 4000 Leuten in mehreren Parks auf

Es war die erste warme Nacht seit langem. In drei Parks musste die Polizei Samstagabend illegale Partys auflösen, allein in der Hasenheide waren es 1500 Leute.

In drei Berliner Parks hat die Polizei am Samstagabend und in der Nacht zu Sonntag Partys wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln aufgelöst. Im Volkspark Hasenheide in Neukölln waren es etwa 1500 Personen, sagte ein Polizeisprecher dem Tagesspiegel. Im Treptower Park feierten 1200 Menschen nach einer Kundgebung mit Musik weiter, auch hier schritt die Polizei ein und erteilte Platzverweise. Einen dritten größeren Einsatz gab es gegen Mitternacht in Mitte im James-Simon-Park und im Monbijoupark an der Spree. Am Sonntagabend war die Polizei in der Hasenheide erneut im Einsatz; rund 2000 Menschen waren dort zusammengekommen.

Der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, Benjamin Jendro, forderte mehr Unterstützung durch die Bezirke. "Dass sich Heranwachsende in Parks zum Feiern treffen, auf Corona-Regeln pfeifen, Alkohol konsumieren und dann Steine und Flaschen auf unsere Kollegen werden, haben wir bereits letztes Jahr sehen müssen", sagte Jendro dem Tagesspiegel. "Bis heute haben die Verantwortlichen in den Bezirken kein Mittel dagegen gefunden, Kontrollen an den Zugängen zum Beispiel. Klar ist, die Berliner Polizei wird das nicht in allen Parks verhindern können."

70 Polizisten waren ab 20.30 Uhr bis 22 Uhr im Einsatz, um 1200 teilweise stark alkoholisierte Personen aus dem Treptower Park zu schicken, die Beamten erteilten Platzverweise. Die Menge hat zuvor an einer bei der Polizei bis 20 Uhr angemeldeten Veranstaltung unter dem Motto "Für das Recht auf Tanzrituale im öffentlichen Raum, und den Erhalt der gemeinwohlfördernden freien Tanzszene als Beitrag zur Gesundheit in der Zeit von Covid-19" teilgenommen. Mehrere Anwohner riefen die Polizei wegen Lärmbelästigung.

In der Neuköllner Hasenheide begann der Polizeieinsatz gegen 22.30 Uhr. Dort feierten nach Schätzung der Polizei 1500 Menschen, die der Aufforderung, den Park zu verlassen, "nur widerwillig nachkamen", wie ein Sprecher sagte. Ein Betrunkener warf eine Flasche in Richtung eines Mannschaftswagens, verfehlte diesen aber. Der 34-Jährige wurde festgenommen, dabei leistete er Widerstand. Er wurde in Gewahrsam genommen und zur Blutentnahme gebracht. Neun Musikanlagen wurden in der Hasenheide sichergestellt.

Am Monbijoupark und dem angrenzenden James-Simon-Park waren gegen Mitternacht etwa 1000 Menschen, die aber bei Eintreffen der Polizei aber "von sich aus gingen", wie es bei der Polizei hieß. Musik hatten sie nicht gemacht. Weitere größere Vorkommnisse gab es nicht in der Stadt.

Demo für "das dauerhafte Recht auf freie Tanzrituale"

In der Hasenheide war es die zweite Nacht in Folge, bei der die Polizei einschreiten musste. Um 3 Uhr in der Nacht zu Sonnabend hatten Anwohner wegen lauter Musik die Einsatzkräfte alarmiert. Diese fanden rund 70 Feiernde vor, die jedoch beim Eintreffen der Polizei das Weite suchten.

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Und eine dritte Nacht steht bevor. Denn am Nachmittag bis zum Abend ist in der Hasenheide die Kundgebung eine ähnliche Demo wie am Sonnabend im Treptower Park angemeldet: "Für das dauerhafte Recht auf freie Tanzrituale im öffentlichen Berliner Raum".

Am Sonntagmittag fuhr die Polizei in mehreren Parks Streife, so auch im Viktoriapark in Kreuzberg. Auf dem Tempelhofer Feld waren knapp zehn Mannschaftswagen und ein Lautsprecherwagen postiert. Ein Beamter berichtete vor Ort, dass eine Kundgebung mit bis zu 500 Teilnehmern zur Klimagerechtigkeit angemeldet sei, deshalb die starke Präsenz. 

Sonntagmittag, Hasenheide. Nachts wurde hier heftig gefeiert.

© Jörn Hasselmann

Illegale Bunkerparty bei Zossen geplatzt

Auch in Brandenburg wollten junge Leute ohne Rücksicht auf die Corona-Regeln feiern. Polizeibeamte verhinderten die illegale Party am Samstagabend in einem Bunker bei Zossen im Landkreis Teltow-Fläming jedoch.

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Die Beamten waren nach einem Tipp in einem nahen Waldgebiet auf Streife, als sie Stimmen aus dem unterirdischen Bunker hörten, wie die Polizei mitteilte. Dort trafen sie demnach auf fünf Jugendliche, die bereits Musik- und Beleuchtungstechnik sowie einen Kassenbereich aufgebaut hatten.

Im Laufe des Abends sollen immer mehr Jugendliche gekommen sein, die beim Anblick der Polizeibeamten sofort wieder umdrehten. Nach den Angaben vom Sonntag hatte einer der Partygänger eine geringe Menge Drogen dabei, ein anderer hatte ein Messer. Die Polizei erstatte Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz. Das zuständige Rechtsamt soll nun entscheiden, ob es Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung erstattet.

Parks, Demos, Gastronomie - diese Regeln gelten

Die Mischung aus stark sinkender Sieben-Tage-Inzidenz - am Sonntag lag sie in Berlin bei 32,8 -, dem Aufheben der Bundesnotbremse, der Öffnung der Außengastronomie und dem lange ersehnten sonnigen Wetter verleitet viele Leute offenbar dazu, die noch verbliebenen Regeln zu übersehen. Bei den Kontaktbeschränkungen im Freien sind die noch relativ streng: Maximal zwei Haushalte und insgesamt auch nicht mehr als fünf Personen dürfen sich in Berlin treffen. Kinder unter 14 Jahren und vollständig Geimpfte oder Genesene werden bei dieser Obergrenze nicht mitgezählt, was Ordnungskräften eine schnelle Einschätzung einer Situation erschwert: Stehen acht Personen unrechtmäßig zusammen oder sind vielleicht drei Geimpfte dabei?

Der Volkspark Hasenheide in Neukölln.
Der Volkspark Hasenheide in Neukölln.

© Kitty Kleist-Heinrich

Die beiden Haushalte müssen, sofern es sich nicht um Lebenspartner handelt, untereinander auch 1,5 Meter Abstand halten. Wer in der Hasenheide für freies Tanzen demonstriert, muss diese Distanz zu haushaltsfremden Personen ebenfalls wahren - und obendrein eine Maske tragen. Wer sich in den Biergarten oder vors Restaurant setzt, darf auch nur zu fünft einen Tisch belegen, die beiden maximal erlaubten Haushalte dürfen aber enger zusammenrücken.

Zudem ist in der Außengastronomie ein negativer Schnelltest aus den vergangenen 24 Stunden vorgeschrieben, ersatzweise ein Nachweis über die mindestens 14 Tage zurückliegende vollständige Impfung oder ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist - um damit eine überstandene Erkrankung zu dokumentieren. Die Wirte müssen ihrerseits in der Außengastronomie eine Anwesenheitsdokumentation der Gäste führen. Das kann mit elektronischer Hilfe, etwa durch die Luca-App oder die Corona-Warn-App, erfolgen, in jedem Fall muss es auch klassisch auf Papier möglich sein.

FDP: „Exit aus dem Lockdown“ nicht verschleppen

Berlins FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja forderte derweil den Senat auf, angesichts der anhaltenden Entspannung der Corona-Lage rasche und weitgehende Öffnungen etwa in der Gastronomie oder der Hotellerie zu erlauben. Es könne nicht sein, dass der rot-rot-grüne Senat den „Exit aus dem Lockdown“ verschleppe, sagte Czaja am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur.

„In einer derart angespannten gesellschaftlichen Stimmung, in der unzählige Menschen um ihre Existenz bangen und Angst und Verunsicherung den Alltag bestimmen, ist es fahrlässig, die Menschen im Ungewissen darüber zu lassen, wie es nun weitergeht“, so Czaja. „Wir fordern den Senat auf, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 umfassende Öffnungsschritte vorzunehmen.“ Zuletzt pendelte der Wert über mehrere Tage um diese Marke.

Konkret verlangt die FDP unter anderem, die Testpflicht bei der Außengastronomie abzuschaffen und auch die Innengastronomie zu öffnen - hier mit tagesaktuellem Test, Abstands- und Hygienekonzept sowie Kontaktdatenerhebung. Hotels sollen nach dem Willen der Liberalen ebenso in den Regelbetrieb zurückkehren dürfen wie Schulen oder Museen, Theater, Konzerthäuser. Außerdem fordern sie deutliche Lockerungen bei Veranstaltungen.

Senat erwägt Öffnung der Innengastronomie schon zum 4. Juni

Der Senat berät an diesem Dienstag über Öffnungsschritte. Mitte Mai hatte er sich auf einen Stufenplan verständigt, der schrittweise Lockerungen im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich, in der Gastronomie und Hotellerie, in Hochschulen und im Handel vorsieht. Angedacht waren Öffnungsschritte am 4. und dann am 18. Juni.

Touristische Übernachtungen in Hotels sollen demnach erst ab 18. Juni möglich sein - bei einer Belegung von maximal 50 Prozent. Zum gleichen Termin könnte die Gastronomie dem Plan zufolge ihre Innenräume öffnen, mit Personenbegrenzung, Reservierungs- und Testpflicht. Zuletzt deutete sich indes an, dass gerade diese Öffnungsschritte auf den 4. Juni vorgezogen werden könnten. Das war am Freitag bereits Thema bei einer Telefonkonferenz des Senats. (mit dpa)

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