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© dpa/Uli Deck

Prozess wegen fahrlässiger Tötung: Fußgängerin 500 Meter von Auto in Berlin mitgeschleift

In Berlin hat ein Autofahrer eine Fußgängerin übersehen. Die Frau wurde 500 Meter von dem Auto mitgeschleift. Wegen fahrlässiger Tötung soll er eine Geldstrafe von 2700 Euro zahlen.

Der Familienvater fuhr langsam an, als er von einem Parkplatz zurück auf die Straße wollte. „Der Parkplatz war menschenleer“, sagte er am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Er habe die Fußgängerin nicht gesehen. „Ich kann mir nicht erklärten, wie sie unter das Auto gekommen ist“, sagte der Bauleiter mit tränenerstickter Stimme im Prozess um fahrlässige Tötung. Es sei ein „ganz schreckliches Gefühl, ganz furchtbar, das bleibt“. 

Robert N. war am 17. November vorigen Jahres mit seiner Frau und den beiden Kindern in Neukölln unterwegs. Gegen 19 Uhr stoppte er vor einer Apotheke. Als er dann den Parkplatz verließ, erfasste er laut Anklage mit seinem SUV eine 56 Jahre alte Fußgängerin. Sie geriet unter das Auto, wurde eingekeilt. Etwa 500 Meter weit sei sie mitgeschleift worden.

Es geht dem 36-jährigen N. spürbar nahe: „Ich weiß nicht, wo sie war. Ich habe nichts bemerkt, meine Frau als Beifahrerin nicht und nicht meine Kinder.“ Auf dem Weg zur Ausfahrt hätten die Einparksensoren kurz gepiept. „Ich habe gehalten, ein Stück zurückgesetzt, aber da war nichts.“ Auf der Marienfelder Chaussee sei er ein kurzes Stück gefahren, habe dann gewendet. „Nach 200 bis 300 Metern gab es ein merkwürdiges Geräusch.“

Jede Hilfe kam zu spät

Als er stoppte, entdeckte er einen leblosen Menschen unter dem Fahrzeug. „Ruf die Feuerwehr und die Polizei“, rief er seiner Frau zu. Für die Fußgängerin kam jede Hilfe zu spät. Die Krafteinwirkung durch das Fahrzeug auf ihren Körper habe zum Erstickungstod geführt, erklärte ein Gutachter.

Eine Polizistin sagte als Zeugin, sie und ihre Kollegen hätten sich zunächst nicht erklären können, wie die Frau unter das Auto gekommen sein könnte. Wisch- oder Aufprallspuren hätten sie nicht entdecken können. Ein technischer Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass ein „Erstkontakt“ im Bereich „Beifahrerseite frontal“ erfolgte. Ein „Minimalanprall“, dann sei die Frau unter das Auto gezogen worden.

Ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wollte der Verteidiger wissen. „Bei voller Aufmerksamkeit – wenn man nach rechts schaut“, sagte der Experte. Der Verteidiger sah Zweifel und plädierte auf Freispruch.

Das Gericht sprach N. schuldig: „Er hätte sie sehen können und müssen.“ N. habe von rechts keinen Verkehr erwartet und sich auf die linke Seite konzentriert. Für einen Moment sei er beim Abbiegen unachtsam gewesen. Eine Geldstrafe von 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) erging.

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