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Die Dar-as-Salam-Moschee in der Neuköllner Flughafenstraße im Jahr 2017.

© Foto_ imago/Olaf Wagner

Kein Subventionsbetrug festgestellt: Razzia in Berliner Dar-As-Salam-Moschee war unbegründet

Das Amtsgericht Tiergarten lässt eine Anklage wegen Betrugs bei Corona-Subventionen nicht zur Verhandlung zu. Die Angaben seien „ausnahmslos richtig und vollständig“ gewesen.

Eine Razzia in der Neuköllner Dar-As-Salam-Moschee hat sich als unbegründet herausgestellt. Das Amtsgericht Tiergarten ließ eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug bei Corona-Subventionen nicht zur Verhandlung zu. Das bestätigte eine Sprecherin.

Bei der Razzia im November 2020 hatten Dutzende, teils schwer bewaffnete Polizisten die Räumlichkeiten des Vereins „Neuköllner Begegnungsstätte“ (NBS) durchsucht.

Der Verein hatte laut eigener Aussage 14.000 Euro wegen Spendenausfällen durch den Lockdown beantragt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Verein vor, absichtlich falsche Angaben gemacht zu haben.

Im Durchsuchungsbeschluss stand laut „Berliner Morgenpost“, es handele sich um eine „schwere Straftat“ von „erheblicher Bedeutung und einem hohen Maß an Sozialschädlichkeit“.

Das Gericht sieht das anders. Vereinschef und Imam, Mohamed Taha Sabri, habe „ausnahmslos richtige und vollständige“ Angaben gemacht, heißt es in der Begründung, die dem Tagesspiegel in Auszügen vorliegt. Die Prüfung, ob der Verein berechtigt war, Hilfen zu empfangen, könne man nicht dem Antragsteller anlasten. Dies sei Aufgabe der Investitionsbank Berlin (IBB).

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Vereinsanwalt Johannes Eisenberg bezeichnete die Entscheidung als „wegweisend für alle weiteren Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Vereinen, die Moscheen betreiben“. Ende 2020 waren weitere Moscheevereine durchsucht worden, so etwa die Mevlana-Moschee in Kreuzberg – daraufhin hatte sich sogar der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan zu Wort gemeldet. Die Durchsuchung sei rassistisch und islamfeindlich motiviert.

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Imam Taha Sabri sagte: „Ich bin froh und erleichtert, aber es bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und der Staatsanwaltschaft hat wieder einmal gezeigt, dass bei Muslim*innen ein anderer Maßstab angelegt wird.“

Die Generalstaatsanwaltschaft legt gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde ein. Entscheiden muss nun das Landgericht. Der Verein NBS wurde wegen mutmaßlicher Verbindungen zur islamistischen Muslimbruderschaft 2015 und 2016 im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Der Verein klagte erfolgreich dagegen.

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