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ARCHIV - 16.11.2023, Berlin: Die S-Bahn 5 Richtung Strausberg Nord fährt beim Warnstreik bei der Deutschen Bahn in die Haltestelle Alexanderplatz ein. (zu dpa: «Streit um Ausschreibung für Berliner S-Bahn - Gericht prüft Beschwerde») Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Fabian Sommer

Update

S-Bahn-Prozess wird fortgesetzt : Berlin und Brandenburg schlagen Kompromissvorschlag aus

In dem Prozess um die milliardenschwere S-Bahn-Ausschreibung haben die Länder einen Interessensausgleich abgelehnt. Die Verkehrsverwaltung hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken.

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Vor dem Berliner Kammergericht ist am Freitag der Prozess um die milliardenschwere S-Bahn-Ausschreibung der Länder Berlin und Brandenburg fortgesetzt worden. Einen Vorschlag des Gerichts für einen Interessenausgleich lehnten die Länder dabei am Nachmittag ab, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Insbesondere Berlin habe wettbewerbsrechtliche Bedenken angeführt. Das Gericht zog sich am Abend zu Beratungen zurück. Wann und in welcher Form mit einer Entscheidung zu rechnen ist, blieb offen. Der Senat des Kammergerichts monierte der Sprecherin zufolge, dass aus Berlin kein politischer Vertreter anwesend war.

Das Kammergericht verhandelt über insgesamt 25 Rügen des französischen Bahntechnik-Konzerns Alstom. Davon seien einige nach bisheriger Einschätzung begründet, andere nicht, sagte die Vorsitzende Richterin Cornelia Holldorf vor einer Woche bei Prozessbeginn. Das Gericht ist um einen Kompromiss bemüht und unterbreitete den Beteiligten dafür Formulierungsvorschläge. Das Unternehmen habe den Vorschlägen des Gerichts zum Interessenausgleich zugestimmt, betonte ein Alstom-Sprecher. Die Länder hingegen lehnten diese ab.

Verkehrsverwaltung bekräftigt Entschluss

Am späten Freitagabend bekräftigte die Berliner Verkehrsverwaltung die Entscheidung der Länder, die Empfehlungen des Gerichts nicht aufzunehmen. Dabei gehe es insbesondere um vier Rügen von Alstrom, von denen zwei vom Gericht voraussichtlich als unzulässig eingeschätzt werden. „Die Antragstellerin wusste von der Rügemöglichkeit, hat sie aber in relevanten Punkten nicht rechtzeitig genutzt – dies war auch bei der Entscheidung über den gerichtlichen Vorschlag zu berücksichtigen“, sagte Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU).

Eine Verhandlungslösung schien den Ländern offenbar auch aus anderen Gründen nicht vertretbar. Der französische Bahntechnik-Konzern hatte zwar zugesagt, im Falle einer Einigung auch alle weiteren Beschwerden zurückzuziehen und so eine Erledigung des Verfahrens zu erreichen. Insbesondere aus Sicht der Berliner Seite hätte dies jedoch Nachteile für andere Wettbewerber zur Folge gehabt, heißt es aus der Verkehrsverwaltung. Man wolle nun den Gerichtsbeschluss abwarten und das Verfahren dann schnellstmöglich zum Abschluss bringen.

In dem Vergabeverfahren geht es um große Teile des Berliner S-Bahn-Netzes. Betroffen sind die Nord-Süd-Strecken und die Linien, die in Ost-West-Richtung über das Stadtbahn-Viadukt verlaufen. Die Ringbahn ist nicht enthalten. Gesucht wird ein Betreiber für die Zeit von 2029 bis in die 40er Jahre hinein. (dpa)

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