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Eine Sitzblockade der „Letzten Generation“ in Berlin, hier am 11. Oktober 2022.

© REUTERS/Christian Mang

Tagesspiegel Plus

Stau wegen festgeklebter Aktivisten: „Es ist schwierig, Klima-Protestler zu belangen“

Wie können Demonstranten belangt werden, wenn Rettungsfahrzeuge ihretwegen im Stau steckenbleiben? Rechtsanwältin Ulrike Paul erklärt mögliche rechtliche Folgen.

Frau Paul, in Berlin steckte am Montag ein Hilfsfahrzeug der Feuerwehr im Stau. Die Einsatzkräfte mussten dringend einer schwerverletzten Radfahrerin helfen, doch ein Klimaprotest der „Letzten Generation“ verzögerte offensichtlich die Anfahrt zum Unfallort. Wie und für was könnten die Aktivisten rechtlich belangt werden?
Ulrike Paul: Eine schwierige Frage. Es klingt zwar so, als sei der Stau durch eine der häufig berichteten Blockaden ausgelöst worden. In diesem Fall wären die Teilnehmer wegen Körperverletzung oder unterlassener Hilfeleistung mit in der Verantwortung. Dennoch scheint es mir nicht sicher, ob dieser Kausalzusammenhang zwischen verzögerter Unfallanfahrt und Blockade tatsächlich gerichtsfest ist.

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