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Berliner Hunde dürfen die bis 2022 gültige Marke ein Jahr länger tragen.

© IMAGO/ITAR-TASS

Steuererhebung per Chip geplant: Aktuelle Hundesteuermarken bleiben in Berlin bis Ende 2023 gültig

Berliner Hundehalter müssen zum Jahreswechsel keine neue Marke anschaffen. Grund ist eine geplante Änderung des Hundesteuergesetzes, die Marken überflüssig macht.

Die Geltungsdauer der Hundesteuermarken für den Zeitraum von 2016 bis 2022 wird in Berlin um ein Jahr verlängert. Das teilte jetzt die Senatsverwaltung für Finanzen mit. Die aktuellen Marken bleiben demnach bis zum 31. Dezember 2023 gültig. Grund für die Verlängerung ist eine geplante Änderung des Hundesteuergesetzes.

Die Finanzverwaltung beabsichtigt nach eigenen Angaben, für die Steuererhebung künftig die Daten des zentralen Hunderegisters zu nutzen. Die Tiere sollen dann über die Chipnummer des Transponders steuerlich erfasst werden.

Dies habe zur Folge, dass Hundesteuermarken als Steuerzeichen nicht mehr benötigt werden. Aus diesem Grund gibt die Finanzverwaltung für 2023 keine neuen Hundesteuermarken aus, die alten Marken dürfen bis zum 31. Dezember 2023 weiter genutzt werden.

Für Hundehalter:innen, die ihre Tiere beim Finanzamt angemeldet haben und bereits im Besitz einer Hundesteuermarke sind, entfällt damit der Markenwechsel zum Jahresende. Wer seinen Hund im kommenden Jahr beim Finanzamt anmeldet, erhält aus diesem Grund weiterhin die derzeit gültige Marke für den Zeitraum von 2016 bis 2022.

Bis Ende September 2022 waren in Berlin rund 128.850 Hunde steuerlich erfasst. Das Hundegesetz schreibt vor, dass Hunde außerhalb geschlossener Räume oder umfriedeter Grundstücke ein Halsband oder Brustgeschirr mit dem Namen und der Anschrift der Halterin oder des Halters sowie der Hundesteuermarke tragen müssen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.

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