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Stephan Bröchler, Landeswahlleiter in Berlin, zeigte sich nach dem Beschluss in Karlsruhe erleichtert.

© dpa/Carsten Koall

Trotz Fortführung des Verfahrens: Berlins Landeswahlleiter erwartet keine Wiederholung der Wiederholungswahl

Erst nach dem 12. Februar werden die Karlsruher Richter über die Rechtmäßigkeit der Wiederholungswahl entscheiden. Der Landeswahlleiter gibt sich gelassen.

Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat erleichtert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes reagiert, wonach die Wiederholungswahl in Berlin am 12. Februar wie geplant stattfinden kann. Bröchler sagte dem Tagesspiegel: „Ich bin auf jeden Fall erleichtert. Die Planungssicherheit wurde jetzt deutlich erhöht – sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für uns Organisatoren.“

Bröchler sprach von einem eindeutigen Signal durch das Bundesverfassungsgericht: „Der 12. Februar ist jetzt als Wahltermin sicher. Ich glaube nicht, dass jetzt noch Unsicherheit besteht. Ein Eingriff hätte für viel größere Unsicherheit gesorgt und ernstzunehmende Folgefragen“, sagte Bröchler. Als Beispiel nennt er den Umgang mit bisher schon abgegebenen Briefwahlstimmen.

Im Hauptsacheverfahren haben die Karlsruher Richter allerdings noch immer keine Entscheidung getroffen. Wie sie mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes umgehen, wird sich erst nach der Durchführung der Wahl klären.

Sollte das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde im Hauptverfahren zustimmen, was allerdings als unwahrscheinlich gilt, könnte im schlimmsten Fall auch die schon durchgeführte Wiederholungswahl für nicht rechtmäßig erklärt werden. Dann wäre die Frage, welches Wahlergebnis der beiden durchgeführten Abstimmungen Gültigkeit besitzt und ob möglicherweise eine dritte Wahl nötig wird.

Bröchler gab sich jedoch gelassen: „Ich rechne nicht damit, dass es zu einer Wiederholung der Wiederholungswahl kommt.“ Der Professor für Politik- und Verwaltungswissenschaften sagte, er glaube eher daran, dass das Bundesverfassungsgericht das Verfahren nutzen wolle, um „grundsätzliche Standards für Wahlen und Wahlprüfungen“ zu konkretisieren.

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