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Der Eingang des Kriminalgerichts Moabit.

© picture alliance/dpa / Sven Braun

„Umgang mit schwierigem Publikum“: Wie sich Justizbeamte in Berlin vor Angriffen schützen sollen

In Berliner Gerichten wurden 2022 massenhaft Waffen eingezogen. Neben einer Schutzausrüstung werden Justizbeamten spezielle Fortbildungen angeboten.

Messer, Hämmer, Schraubendreher – immer wieder bringen Angeklagte, Besucher und Zeugen mehr oder weniger versteckt Waffen und gefährliche Gegenstände in die Berliner Gerichte.

Wie Ende vergangenen Jahres bekannt wurde, hat es 2022 circa 20.000 solcher Fälle in Berlin gegeben. Nun wollte die oppositionelle CDU vom rot-grün-roten Senat wissen, wie sich die Beschäftigten in den Gerichten vor möglichen Angriffen schützen können.

Alle Justizwachtmeister, die mit sicherheitsrelevanten Aufgaben – darunter Einlasskontrollen, Vorführdienste, Ausführungen – betraut sind, werden nach Senatsangaben mit folgenden Utensilien ausgestattet: Handfessel, Einsatzhandschuhe mit verstärktem Stichschutz für Kontrollstellen, Einsatzhandschuhe mit Schnittschutz an der Handinnenseite für Personenkontrollen, Einsatzstock, Pfefferspray, Schutzweste, Funkgerät, Taschenlampe. Das geht aus einer Antwort von Justizstaatssekretär Ibrahim Kanalan (parteilos, für Linke) auf die Anfrage des CDU-Rechtsexperten Alexander J. Herrmann hervor, die dem Tagesspiegel vorab vorliegt.

Der Staatssekretär schreibt zudem: „Den Mitarbeitenden der Berliner Justiz werden regelmäßig entsprechende Schulungen in Kommunikation, Deeskalation, Konfliktmanagement, Eigensicherung, Selbstbehauptung und Umgang mit schwierigem Publikum angeboten.“

Wer mit einer Waffe ein Justizgebäude betritt, ist eine Gefahr für die Beschäftigten

CDU-Justizexperte Alexander J. Herrmann

Fortbildungen gebe es auch zu bestimmten Konfliktgruppen, darunter: „Erscheinungsformen struktureller Kriminalität“, „Umgang mit rechtsextremistischen Täterinnen und Täter“, „Umgang mit Inhaftierten mit Intelligenzminderung“, aber auch zu „Suchtmittelabhängigkeit und psychische Störungen“.

CDU-Justizexperte Herrmann reicht Kanalans Antwort nicht: „Die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz an den Eingängen der Gerichte hat sich von 2020 zu 2022 zwar fast verdoppelt. Dennoch sind die angegebenen 17 Ermittlungsverfahren angesichts von rund 20.000 Fällen von an Gerichten entdeckten Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen im vergangenen Jahr wenig.“

Das unerlaubte Waffentragen dürfe nicht zur Gewohnheit werden, schon gar nicht in Gerichtsgebäuden, sagte Herrmann, in solchen Fällen müsse von Amts wegen ein Verfahren eingeleitet werden: „Jeder Bürger, der mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand ein Justizgebäude betritt, stellt eine objektive Gefahr für die dort tätigen Menschen dar.“

Mindestens zu Pöbeleien, mitunter auch zu handfesten Drohungen sei es in den letzten Jahren vor allem durch Männer und Frauen aus dem Clan-Milieu und vereinzelt aus der Reichsbürgerszene gekommen. Das berichteten Justizbeamte.

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