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mordernes Bettenhaus der Charit inmitten historischer Gebaeude, Deutschland, Berlin Mitte, Berlin modern hospital ward of the Charit in the middle of historical buildings , Germany, Berlin Mitte, Berlin BLWS646268 *** modern hospital ward of the Charit in the middle of historical buildings , Germany, Berlin Mitte, Berlin BLWS646268 Copyright: xblickwinkel/McPHOTO/I.xSchulzx

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Update

Verfahren gegen Arzt der Berliner Charité: Krankenschwester sagt als Zeugin im Totschlag-Prozess aus

Eine Pflegekraft brachte mit Hinweisen das Verfahren gegen einen Herzmediziner der Berliner Charité ins Rollen. Nun ist sie im Prozess die wichtigste Zeugin.

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Eine Krankenschwester, die als Whistleblowerin zur wichtigsten Zeugin der Anklage wurde: Die 28-Jährige sorgte mit einem Hinweis für ein Verfahren gegen einen Charité-Herzmediziner, der auf einer kardiologischen Intensivstation tätig war. Er soll für den Tod zweier Patienten verantwortlich sein. Vor dem Berliner Landgericht hat im Prozess wegen Totschlags in zwei Fällen am Dienstag die Befragung der 28-Jährigen begonnen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-jährigen Gunther S. vor, im November 2021 im Charité-Campus Virchow-Klinikum einen 73-jährigen Patienten und im Juli 2022 eine 73-jährige Patientin mit überdosierten Sedierungsmittel getötet zu haben. Die 39-jährige Krankenschwester Katja W. ist mitangeklagt wegen Beihilfe in einem Fall.

Die 28-Jährige war bei der ersten mutmaßlichen Tat noch in der Einarbeitungszeit. Doch nur sie sagte etwas. Die Hauptbelastungszeugin sei eine Whistleblowerin und sehr mutig, sagte Staatsanwalt Martin Knispel am Rande. „Wäre die Hinweisgeberin nicht tätig geworden, wäre das Verfahren nicht eingeleitet worden.“

Es fiel ihr spürbar schwer, im Prozess auszusagen. Mehrere Vorfälle hielt sie in ihrem Gedächtnisprotokoll fest, zunächst nur für sich. Als sie von einem Freund von der Institution Vertrauensanwälten der Charité erfuhr, wollte sie nicht länger schweigen.

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Im ersten Fall soll der Oberarzt mehrere Krankenschwestern angewiesen haben, die laufende und zunächst erfolgreiche Reanimation eines Patienten einzustellen. S. habe ein Echo vom Herzen gemacht und dann entschieden, dass die Reanimation eingestellt werden kann, so die Zeugin. Dann habe er Katja W. angewiesen, 25 ml zweiprozentiges Propofol zu injizieren. „Sie guckte irritiert – wie fragend.“ S. habe seine Anordnung wiederholt. Da habe sie gespritzt.

In der angespannten Situation im Patientenzimmer will sich die Zeugin nichts weiter dabei gedacht haben. Im Nachhinein aber sei auch sie irritiert gewesen – „wegen der Menge, weil es viel ist“. Sie und Katja W. hätten sich kurz nach dem Tod des 73-Jährigen über das Geschehen unterhalten. Sinngemäß hätten sie für sich festgestellt, „dass man das, was passiert ist, nicht noch einmal machen würde“.

Im zweiten Fall soll S. einer über einen Rettungsdienst eingelieferten Patientin ohne medizinischen Grund zwei Dosen eines Sedierungsmittels gespritzt haben. Eine erste Injektion, dann habe er die Beatmung abgeschaltet, schilderte die Zeugin. Es habe noch Vitalzeichen gegeben – „dann ging er, um noch einmal Propofol zu holen“. Dokumentiert habe er es nicht.

S. hatte einen guten Ruf auf der Station – er sei in besonderem Maße den Patienten zugewandt, sollen Kollegen erklärt haben. Ob sie von seinem Spitznamen gehört habe, fragte der Vorsitzende Richter. Die 28-Jährige nickte: „Priester“. Von Sterbebegleitung soll gesprochen worden sein, und dass er eigenhändig gespritzt habe. Wie soll man das verstehen? Etwa aktive Sterbehilfe? Die 28-Jährige brauchte eine Pause. Die Frage ließ sie zunächst unbeantwortet. Ihre Befragung geht Freitag weiter.

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