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Der Angeklagte (2.v.l.) wird von Justizwachtmeistern in den Verhandlungssaal gebracht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 30-Jährigen vor, die 14 Jahre alte Schülerin Ayleen aus dem südbadischen Gottenheim in Baden-Württemberg im Juli 2022 umgebracht zu haben.

© dpa/Boris Roessler

Mord an 14-jähriger Ayleen: Gutachter hält Angeklagten für voll schuldfähig

Der 30-Jährige zeige weder Reue noch Empathie, sagt der psychiatrische Sachverständige. Seiner Einschätzung nach ist das Risiko für weitere Taten hoch. Eine Einsichtsfähigkeit bestünde jedoch.

Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Schülerin Ayleen aus Baden-Württemberg ist nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters voll schuldfähig. Zugleich bestehe ein hohes Risiko, dass der Mann weitere sexuell motivierte Tötungsdelikte begehen könnte, sagte der psychiatrische Sachverständige am Mittwoch vor dem Landgericht Gießen.

Dem 30-jährigen Angeklagten werden unter anderem Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung zur Last gelegt.

Ayleen und ihr mutmaßlicher Mörder sollen sich über Chats in sozialen Netzwerken und einem Online-Spiel gekannt haben. Am 21. Juli vergangenen Jahres soll der verurteilte Sexualstraftäter Ayleen in ihrem Heimatort Gottenheim bei Freiburg abgeholt und sie in ein Waldgebiet nahe Langgöns in Hessen gebracht haben.

Dort soll der Deutsche versucht haben, die Schülerin zu vergewaltigen, und sie schließlich erwürgt haben. Ihre Leiche soll er mit dem Auto zum Teufelsee nahe Echzell im Wetteraukreis gebracht und versenkt haben.

Nach Einschätzung des Gutachters besteht bei dem 30-Jährigen weder eines der großen psychiatrischen Störungsbilder wie etwa eine Schizophrenie, noch liegen andere seelische oder geistige Mängel vor, die einer Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit entgegenstünden.

Er gehe von einer dissozialen Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen aus, sagte der Gutachter. So zeige der Angeklagte weder Reue noch Empathie oder Mitleid. Sexuelle Grenzverletzungen seien zudem „eine früh etablierte Verhaltensschablone“ bei dem Angeklagten. „Es besteht eine dezidierte Risikoverfassung für sexuell motivierte Straftaten und eine dezidierte Risikoverfassung für sexuell motivierte Tötungsdelikte“, so der Gutachter. (dpa)

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