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Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jérôme Boateng steht zu Beginn der Fortsetzung im Berufungsprozess im Gerichtssaal des Landgericht München I.

© Foto: Peter Kneffel/dpa

Update

„Da hat man einfach Angst“: Zeugin bricht im Boateng-Prozess in Tränen aus

Am zweiten Prozesstag kommt es zu einem Zwischenfall mit dem Sicherheitsdienst des Fußball-Profis. Und Boateng lehnt einen Vorschlag des Gerichts erneut ab.

Im Prozess gegen Jérôme Boateng ist es am Freitag im Münchner Strafjustizzentrum zu einem Zwischenfall mit seinem Sicherheitsdienst gekommen.

Justizbeamte stellten deren Personalien fest, nachdem eine Zeugin im Prozess angegeben hatte, sie sei beim Hineingehen ins Gerichtsgebäude gefilmt worden und fühle sich bedroht. Die Staatsanwältin beantragte die Feststellung der Personalien mit der Begründung, es könne eine Straftat oder die Vorbereitung einer Straftat vorliegen.

Die Frau, die vor Gericht angab, gesehen zu haben, wie Boateng seine damalige Freundin in einem Karibikurlaub attackiert, geschlagen und übel beleidigt habe, brach im Zeugenstand in Tränen aus. „Da hat man einfach Angst“, sagte sie - „dass man bedroht wird oder seine Familie bedroht wird“.

Boatengs Anwälte betonten nach der Feststellung der Personalien, dass ein „Sicherheitsdienst, der Herrn Boateng gestern auch schon betreut hat“, lediglich „das Umfeld eruiert“ habe, um „die Sicherheitslage Boatengs“ bewerten zu können. Es habe sich um eine reine „Objektabklärung“ gehandelt und die Zeugin sei nicht gezielt und auch nur von hinten gefilmt worden.

Der wegen Körperverletzung angeklagte Fußball-Profi hatte zuvor einen Vorschlag des Gerichts auf eine Einigung erneut abgelehnt. Das Angebot habe weiter Bestand, sagte Richter Andreas Forstner am Freitag vor dem Landgericht München I und fragte, ob der 34-Jährige noch mal über den Vorschlag geschlafen und nachgedacht habe. „Nur geschlafen“, sagte sein Anwalt - eine Einigung komme für Boateng nicht infrage.

Boateng war im vergangenen Jahr wegen Körperverletzung verurteilt worden

Den Vorschlag an die Prozessparteien, die Berufung weitgehend zurückzunehmen und nur noch gegen die Rechtsfolgen vorzugehen, also nur noch über die Höhe der Strafe zu verhandeln, hatte der Fußball-Weltmeister von 2014 schon zu Prozessbeginn am Donnerstag abgelehnt. Er könne dies „mit seinem Gewissen nicht vereinbaren“ und dem Vorschlag auch aus Verantwortung seinen Töchtern gegenüber nicht zustimmen.

Das Amtsgericht hatte Boateng im vergangenen Jahr in erster Instanz wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt.

Der Richter sah es damals als erwiesen an, dass der langjährige Fußball-Nationalspieler, der heute bei Olympique Lyon unter Vertrag steht, seiner Ex-Freundin während eines gemeinsamen Urlaubs im Jahr 2018 ins Gesicht geschlagen hat.

Weil Boateng, der die Vorwürfe bestreitet, die Staatsanwaltschaft und auch die Nebenklage Berufung eingelegt haben, kam es zur Berufungsverhandlung. (dpa)

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