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Beim Berliner CSD haben Mitglieder die Herausgabe der Mitgliedsdaten eingeklagt.

© dpa/Robert Schlesinger

Berliner Datenschutzbeauftragte warnt: Offenlegung von Vereinsmitgliederlisten ist „brisant“

Die Berliner Datenschutzbeauftragte warnt vor einer leichtfertigen Weitergabe von Vereinsmitgliederlisten. Interessant ist das vor dem Hintergrund eines Streits beim CSD Berlin.

Mitglieder von politisch aktiven Vereinen und Parteien haben ein Recht darauf, dass Informationen zur Mitgliedschaft nicht leichtfertig offenbart werden – auch nicht gegenüber anderen Mitgliedern. Das stellt die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp klar.

Das Offenlegen der Daten sei datenschutzrechtlich „besonders brisant“, wenn die Informationen über die Mitgliedschaft Rückschlüsse auf politische Haltungen oder besonders geschützte personenbezogene Daten zulassen, erklärte Kamp. Das könne bei Parteien, Gewerkschaften oder Vereinen der queeren Community der Fall sein.

Was trocken klingt, ist beim Berliner Christopher Street Day hoch aktuell: Dort haben Kritiker den Vorstand erfolgreich darauf verklagt, die Mitgliedsdaten herauszugeben, um eine Mitgliederversammlung erzwingen zu können. Kamp nennt den Fall zwar nicht in ihrer Mitteilung. Sie empfiehlt Vereinen aber, frühzeitig Schlichtungsmöglichkeiten in die Vereinssatzung aufzunehmen, um solche Konflikte zu vermeiden. Die Herausgabe von Daten hält sie nur dann für gerechtfertigt, wenn die Mitglieder explizit zustimmen – oder diese an Treuhänderinnen übermittelt werden.

Alfonso Pantisano, der Queerbeauftragte des Landes Berlin, begrüßte die Einschätzung Kamps, dass die Weitergabe nicht an Dritte erfolgen darf. „Die Geschichte lehrt uns auch, dass das Sammeln und Weitergeben von Adresslisten queerer Menschen und ihrer Unterstützter*innen für die Regenbogen-Community zum Albtraum werden kann“, erklärte Pantisano.

In Bezug auf den CSD-Verein meinte er: So berechtigt das Anliegen der klagenden Mitglieder auch sei, müsse der besondere persönliche Schutz jedes einzelnen Mitglieds prioritär beachtet werden. „Zu glauben, dass Mitglieder eines queeren Vereins im privaten oder beruflichen Umfeld zum Beispiel geoutet sind, ist ein Irrtum.“

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