zum Hauptinhalt
Der Berliner CSD.

© imago/A. Friedrichs

Nach Untreue-Vorwürfen gegen Berliner CSD: Staatsanwaltschaft sieht keinen hinreichenden Tatverdacht

Gegen den Vorstand des Berliner Christopher Street Day-Vereins ging eine anonyme Anzeige ein. Doch ein Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft wieder eingestellt.

Nach den Untreue-Vorwürfen gegen den Vorstand des Vereins des Berliner Christopher Street Days hat die Berliner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wieder eingestellt. Dieses sei aufgrund einer anonymen Anzeige eingeleitet worden, „welches jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde“, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Tagesspiegel mit.

Schon im Februar war bei der Polizei eine andere anonyme Anzeige wegen des Verdachts der Untreue gegen ein Vorstandsmitglied des CSD eingegangen. Auch damals stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder ein.

Bei den Vorwürfen geht es etwa um unklare Buchführung und einen fragwürdigen Umgang mit großen Geldsummen – zum Beispiel bei der Bezahlung von Dienstleistern oder der Dokumentation von Bareinnahmen. Der CSD-Vorstand hat die Kritik an seinem Geschäftsgebaren bisher stets zurückgewiesen. Im CSD-Trägerverein herrscht wegen der Querelen große Unruhe. (axf/tiw)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false