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Patientenbetten stehen im Krankenhaus vor der Notaufnahme.

© dpa/Stefan Puchner

Nach Kritik an geplanter Krankenhausreform: Bund geht auf Länder zu – beharrt aber auf Qualitätsvorgaben

Ein überarbeitetes Eckpunktepaier des Gesundheitsministeriums sieht eine Einteilung von Kliniken in genauer definierte Leistungsgruppen vor. Zudem soll der Finanzdruck auf die Einrichtungen sinken.

Im Ringen um eine Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland geht der Bund weiter auf die Länder zu, beharrt aber auf einheitlichen Qualitätsvorgaben und Transparenz. Das geht aus einem überarbeiteten Eckpunkteentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für Beratungen mit den Ländern am Donnerstag hervor. Die Qualitätsziele würden durch genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken und dafür hinterlegte Qualitätsvoraussetzungen erreicht, heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Der Bund will auch weiter die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Kliniken und eine Einteilung in Versorgungsstufen („Level“) mit Inkrafttreten der Reform veröffentlichen. Aufgegriffen wird hierzu eine Forderung der Länder, dass die Level-Zuteilung „keine Konsequenz für die Krankenhausplanung der Länder und für die Vergütung“ habe.

Die Gesundheitsminister der Länder hatten zuvor Einwände gegen Teile der Pläne bekräftigt. Über die geplanten „Level“ war bereits zuvor keine Einigkeit erzielt worden. Gemeint sind damit Einstufungen des Kliniknetzes in Stufen mit einheitlichen Mindestanforderungen - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken. Die weiterhin geplanten Leistungsgruppen zielen darauf, statt grober Beschreibungen wie „Innere Medizin“ eine Zuordnung nach exakter gefassten Gruppen wie „Kardiologie“ vorzunehmen und entsprechend zu vergüten.

Kliniken sollen von Finanzdruck befreit werden

Die Reformpläne sehen zudem vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen Kliniken einen größeren Vergütungsanteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Das soll sie von Finanzdruck befreien. In dem überarbeiteten Papier des Bundes heißt es, dass die Bereiche Kinderheilkunde, Geburtshilfe und Notfallversorgung einen „zusätzlichen Sicherstellungszuschlag“ erhalten sollen. Die Länder hatten mehr Mittel dafür gefordert.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) äußerte sich skeptisch, dass in der Bund-Länder-Runde am Donnerstag ein Konsens gelinge. Selbst wenn man sich in weiteren Gesprächen in naher Zukunft mit dem Bund einige, seien Auswirkungen der Krankenhausreform nach wie vor in weiten Teilen unklar. Die Länder fordern auch ein vorgeschaltetes Gesetz mit zusätzlichem Geld für die Kliniken, um einen „kalten Strukturwandel“ 2024 und 2025 zu vermeiden. (dpa)

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