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Ein Arzt benötige keine qualitätsgesicherte Weiterbildung, um Privatpatienten außerhalb seines Fachgebietes zu behandeln, urteilten Gerichte.

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Tagesspiegel Plus

Privatbehandlung ohne Qualifikation?: „Theoretisch darf ein Radiologe am Herzen operieren“

Nach aktueller Rechtsprechung dürfen Mediziner für Privatpatienten auch außerhalb ihres eigenen Fachgebietes tätig werden, ohne sich entsprechend weitergebildet zu haben. Kritiker sehen Behandlungsqualität und Patientensicherheit gefährdet.

Dürfen Urologen ohne Zusatzausbildung auch Mandeloperationen vornehmen? Oder HNO-Ärzte ihre Patienten im Unterleib operieren? Theoretisch ja, sofern es sich um privatärztliche Leistungen handelt. So unglaublich es klingen mag: Nach aktueller Rechtsprechung ist es hierzulande jedem Arzt und jeder Ärztin erlaubt, für Privatpatienten auch Behandlungen außerhalb des eigenen Fachgebietes zu erbringen und abzurechnen, ohne dafür eine qualitätsgesicherte Weiterbildung vorweisen zu können. Anders als im strenger reglementierten System der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) reicht dafür bereits die Approbation, also die gesetzliche Zulassung zur Berufsausübung.

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